Hallo zusammen!
Wir haben da mal ein Problem. Die Rechtsschutzversicherung hat Deckungszusage für das Klageverfahren erteilt. Streitwert: 1.514,00 €. Das Verfahren wurde durch Vergleich erledigt. Der Vergleichsbetrag beläuft sich auf 1.000,00 €.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten unseres Mandanten nicht vollständig. Begründung: § 5 Abs. 3 ARB 94/200 kommt zur Anwendung. D. h. der Versicherer trägt nicht die Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnis zum erzielten Ergebnis entsprechen. Die Versicherung übernimtm somit nur 34 % der Gesamtkosten des Rechtsstreites.
Haben wir eine Chanche auf 100%?
Vielen Dank im Voraus und schöne Arbeitswoche noch.
Kürzung durch RA-Kosten durch Rechtsschutz bei Vergleich
Hat dein Chef vorher angefragt, ob die RS mit dem Vergleich und der Kostenentscheidung einverstanden ist? Bei dem Vergleichswert hätte das Gericht die Kostenverteilung so vornehmen müssen, wie die RS auch nur zahlt. Wenn hier die Kosten der Parteien gegeneinander aufgehoben wurden, dann hat euer Mandant jetzt wohl schon das Problem, dass er die Differenz zahlen muss. Wenn euer Vergleich in der Kostenentscheidung aber eine Kostenverteilung vorsieht, wie die RS auch, dann müsst ihr dem Mandanten die Kosten über die Kostenausgleichung erstatten lassen.