Gerichtsvollzieher ausbildung?
Ich hoffe ich bin hier im richtigen topic... stimmt es das man nach erfolgreicher ausbildung zur Reno, sich weiter bilden kann als gerichtsvollzieher? . wenn ja an welche stellen muss man sich wenden? und wie sieht diese ausbildung aus?
- stein
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Hallo Eisblume,
also, bei meinem letzten Postholgang bei Gericht habe ich die erfahren, dass man erst einmal eine Ausbildung bei Gericht braucht, dann ein paar Jahre dort gearbeitet haben muss, um überhaupt auf die Schule für Gerichtsvollzieher gehen zu können. Diese dauert zwei Jahre und ist wohl ziemlich hart. Bei bestandener Prüfung ist man dann GERICHTSVOLLZIEHER und somit auch BEAMTER.
So jedenfalls haben sie mir dies dort erzählt.
also, bei meinem letzten Postholgang bei Gericht habe ich die erfahren, dass man erst einmal eine Ausbildung bei Gericht braucht, dann ein paar Jahre dort gearbeitet haben muss, um überhaupt auf die Schule für Gerichtsvollzieher gehen zu können. Diese dauert zwei Jahre und ist wohl ziemlich hart. Bei bestandener Prüfung ist man dann GERICHTSVOLLZIEHER und somit auch BEAMTER.
So jedenfalls haben sie mir dies dort erzählt.
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- Pepsi
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bei Gericht muss man nicht gearbeitet haben, allerdings braucht man Berufserfahrung genaues z.B. hier: http://renothek.esommer.org/viewtopic.php?t=1547
http://renothek.esommer.org/viewtopic.php?t=2052
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- Grübchen
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Ob man als REfa so eine Ausbildung machen kann weiß ich nicht. Der GVZ für den ich gearbeitet habe war Beamter und arbeitete vorher beim JM und der andere war beim Amtsgericht vorher. Sie haben dann eine zweijährige Ausbildung zum GVZ in Monschau gemacht.
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DAs habe ich noch gefunden gilt für NRW:
Bewerbungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Ausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst hat folgende Voraussetzungen:
bestandene Prüfung für den mittleren Justizdienst und Tätigkeit als Beamtin oder Beamter des mittleren Justizdienstes des Landes NRW,
grds. Alter zwischen 23 und 40 Jahren,
Geeignetheit hinsichtlich der besonderen Belastungen des Gerichtsvollzieherdienstes.
Als sog. "sonstige Bewerberinnen und Bewerber" können sich außerdem bewerben:
Justizfachangestellte,
Justizangestellte,
Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen, die die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes besitzen,
Angestellte des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Ausbildung mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung absolviert haben, die sie befähigt, dem mittleren nichttechnischen Dienst vergleichbare Aufgaben zu übernehmen.
Voraussetzungen für die erfolgreiche Bewerbung der "sonstigen Bewerberinnen und Bewerber" sind:
Eignung nach Persönlichkeit und bisherigen Leistungen,
Fachoberschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss,
Bewährung seit mindestens 2 Jahren in dem bisherigen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis,
erfolgreicher Abschluss des Eignungslehrganges (s.u.),
Alter zwischen 23 und 40 Jahren (Beamte) bzw. 23 und 27 Jahren bei Angestellten.
Die Bewerbung ist auf dem Dienstweg an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts des Bezirkes zu richten, dem die Bewerberin oder der Bewerber angehört oder in dem der Eignungslehrgang absolviert wurde.
Bewerbungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Ausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst hat folgende Voraussetzungen:
bestandene Prüfung für den mittleren Justizdienst und Tätigkeit als Beamtin oder Beamter des mittleren Justizdienstes des Landes NRW,
grds. Alter zwischen 23 und 40 Jahren,
Geeignetheit hinsichtlich der besonderen Belastungen des Gerichtsvollzieherdienstes.
Als sog. "sonstige Bewerberinnen und Bewerber" können sich außerdem bewerben:
Justizfachangestellte,
Justizangestellte,
Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen, die die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes besitzen,
Angestellte des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Ausbildung mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung absolviert haben, die sie befähigt, dem mittleren nichttechnischen Dienst vergleichbare Aufgaben zu übernehmen.
Voraussetzungen für die erfolgreiche Bewerbung der "sonstigen Bewerberinnen und Bewerber" sind:
Eignung nach Persönlichkeit und bisherigen Leistungen,
Fachoberschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss,
Bewährung seit mindestens 2 Jahren in dem bisherigen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis,
erfolgreicher Abschluss des Eignungslehrganges (s.u.),
Alter zwischen 23 und 40 Jahren (Beamte) bzw. 23 und 27 Jahren bei Angestellten.
Die Bewerbung ist auf dem Dienstweg an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts des Bezirkes zu richten, dem die Bewerberin oder der Bewerber angehört oder in dem der Eignungslehrgang absolviert wurde.
- Pepsi
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guckt doch einfach mal den Link an: http://www.berufswahlnavigator.de/navig ... zieher.pdf
da steht, dass das in den Bundesländern unterschiedlich ist.. also musst du doch bei deinem Bundesland schlau machen..
da steht, dass das in den Bundesländern unterschiedlich ist.. also musst du doch bei deinem Bundesland schlau machen..
eisblume , falls du mal beim olg Düsseldorf anrufst, dann frag doch gleich mal mit, wie es aussieht wenn man sich mit 27 bewirbt aber im juni schon 28 wird, ob es trotzdem als RENO noch möglich ist Gv zu werden,
würd mich auch mal so interessieren!
würd mich auch mal so interessieren!