Hi Ihr!
Wenn wir eine Sitzungsniederschrift erhalten und hierin ist eine Frist gesetzt zur STN binnen zwei Wochen.
Beginnt der Fristenlauf ab Zustellung der Sitzungsniederschrift oder am Tag der Sitzung?
Gruß Heidi
Fristenlauf
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wenn der richter die frist in der sitzung mitteilt, muss er eigentlich auch mitteilen, ab wann die frist zu laufen beginnt. in der regel ab dem termin. außer es ist ein ausführlicher termin gewesen und man das protokoll zur stellungnahme benötigt.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Guten Morgen!
Wenn die Frist bereits in der m.V. genannt wurde, dann läuft die ab Tag der Sitzung. Wenn unter dem Sitzungsprotokoll steht: Verkündet am Ende der Sitzung, kann davon ausgegangen werden, dass die am Ende des Sitzungstages meinen und da war kein Anwalt mehr bei Gericht. Dann fängt die erst mit Zustellung an. Das ist aber eher die Ausnahme.
Ich würde die Frist ab Sitzung nehmen.
Wenn die Frist bereits in der m.V. genannt wurde, dann läuft die ab Tag der Sitzung. Wenn unter dem Sitzungsprotokoll steht: Verkündet am Ende der Sitzung, kann davon ausgegangen werden, dass die am Ende des Sitzungstages meinen und da war kein Anwalt mehr bei Gericht. Dann fängt die erst mit Zustellung an. Das ist aber eher die Ausnahme.
Ich würde die Frist ab Sitzung nehmen.
Steht denn in der Niederschrift nichts drin?
Bei uns steht da bspw.: Der Kläger erhält die Möglichkeit auf den Schriftsatz des Beklagten vom ... binnen 2 Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen -->Wenn der SS mit der Neiderschrift geschickt wird.
War der RA im Termin und schleppt das Schreiben mit in die Kanzlei weiß er in der Regel von der Frist da gilt die ab Übergabe des Schreibens, also den Terminstag.
Bei uns steht da bspw.: Der Kläger erhält die Möglichkeit auf den Schriftsatz des Beklagten vom ... binnen 2 Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen -->Wenn der SS mit der Neiderschrift geschickt wird.
War der RA im Termin und schleppt das Schreiben mit in die Kanzlei weiß er in der Regel von der Frist da gilt die ab Übergabe des Schreibens, also den Terminstag.
Ups, ich hab ab Zustellung genommen. Frist ist um. Na da hab ich ja heute einen super Pluspunkt beim Chef
- Curry
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Oh je, dann wünsche ich dir viel Glück für diesen Tag heute...
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Naja, mein Chef gibt oft verspätet Stellungnahmen ab. Das ist ganz normal. Aber ich habs halt falsch notiert. Und das macht ihn bös.
Dann würde ich mal sagen, dass dein Chef selbst Schuld ist. Wenn Fristen im Termin genannt werden, schreibt sich mein Chef die immer auf. Beim hiesigen Gericht kommt es nämlich des Öfteren mal vor, dass wir eine Stellungnahme von 2 Wochen ab Sitzung haben aber das Sitzungsprotokoll erst 3 - 4 Wochen später hier eintrudelt.
- Curry
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Ja, mein Chef macht das auch so, aber meist kritzelt er die Frist irgendwo auf ein Blatt und ich entdecke die dann nur durch Zufall...
Curry
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