Hallo zusammen!!!
Habe schon wieder ein kleines Problem!
Meine Rechtsanwältin wurde letztes Jahr zur Verfahrenspflegerin bestellt in einer Kindschaftssache.
Nun sollte ich ind er Angelegenheit abrechnen...habe aber keine Ahnung wie Verfahrenspfleger/Rechtspfleger abrechnen
Also ich denke die Rechnen nach der KostO ab,oder? Da ich hier aber auch keinen Streitwert habe...weiss icha uch nicht wie ich den ermitteln soll!!!
Da dachte ich mir ich frag mal euch bevor ich einen Rechtspfleger anrufe und mich womöglich blamiere
Verfahrenspfleger
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Wie weiß ich auch nicht. Aber ich weiß auf jeden Fall wie nicht , § 2 RVG, auf keinen Fall nach RVG
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Hab gerade mal ein wenig gegoogelt, da meine Chefin in einer Sache auch zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist. So wie es aussieht, wird die Höhe der Vergütung vom Gericht festgesetzt.
Schau doch mal hier, vielleicht hilft es dir ja weiter:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=2883
Schau doch mal hier, vielleicht hilft es dir ja weiter:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=2883
Hi!
Wir sind öfters mal Verfahrenspfleger in Nachlasssachen. Die rechnen jetzt nach Stunden ab.
So sieht bei uns eine Abrechnung aus:
Mühewaltungskosten 1 Stunde (Prüfung des Vergütungsantrages, Fertigung einer Stellungnahme,
Verwaltung des Vorganges) 33,50 €
Zwischensumme netto 33,50 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 6,37 €
zu zahlender Betrag 39,87€
Ich meine, dass generell nur noch ein Stundensatz von 33,50 € zulässig ist. Da müsste dann mal nachgefragt werden.
Wir sind öfters mal Verfahrenspfleger in Nachlasssachen. Die rechnen jetzt nach Stunden ab.
So sieht bei uns eine Abrechnung aus:
Mühewaltungskosten 1 Stunde (Prüfung des Vergütungsantrages, Fertigung einer Stellungnahme,
Verwaltung des Vorganges) 33,50 €
Zwischensumme netto 33,50 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 6,37 €
zu zahlender Betrag 39,87€
Ich meine, dass generell nur noch ein Stundensatz von 33,50 € zulässig ist. Da müsste dann mal nachgefragt werden.
- Tigerentchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 500
- Registriert: 09.12.2006, 19:50
- Wohnort: Hamburg
Meine Chefin ist öfter Verfahrenspflegerin und wir rechnen dann ab, wie Nina es beschrieben hat; Zzgl. etwaiger Fahrtkosten, Telefon-Portokosten,. Kopierkosten.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
- Vorzimmerkeule
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 441
- Registriert: 23.02.2006, 13:23
- Wohnort: NRW
Habe gerade eine Sache hier, wo ein Kollege zum Verfahrenspfleger bestellt wurde. Der rechnet dort wie folgt ab:
Posteingang vom AG/Eingang der Verfahrensakte/Aktenstudium
/Rücksendung der Akte an das AG 82 Min.
Datum Posteingang des AG 12 Min.
Schreiben an Kindesmutter/Jugendamt 15 Min.
Besprechung mit Mdtin./Aktenstudium/Aktennotiz 105 Min.
etc
-----------
gesamt 539 Min.
1 Min. wird mit 0,52 in Anrechnung gebracht 280,28 €
Fahrtkosten 63 Km zu je 0,27 Km 17,01 €
Mwst
Auslagen (130 Kopien)
Er nennt leider keinen §, sondern beantragt nur "die bisherige Tätigkeit als Verfahrenspfleger wie folgt festzusetzen".
Posteingang vom AG/Eingang der Verfahrensakte/Aktenstudium
/Rücksendung der Akte an das AG 82 Min.
Datum Posteingang des AG 12 Min.
Schreiben an Kindesmutter/Jugendamt 15 Min.
Besprechung mit Mdtin./Aktenstudium/Aktennotiz 105 Min.
etc
-----------
gesamt 539 Min.
1 Min. wird mit 0,52 in Anrechnung gebracht 280,28 €
Fahrtkosten 63 Km zu je 0,27 Km 17,01 €
Mwst
Auslagen (130 Kopien)
Er nennt leider keinen §, sondern beantragt nur "die bisherige Tätigkeit als Verfahrenspfleger wie folgt festzusetzen".
Liebe Grüße, Manu
Ja, § gibt es da nicht wirklich. Du musst ein Zeithonorarblatt haben, wo du alles aufschreibst, was du wann und wie lange gemacht hast. Fahrtkosten etc. natürlich auch. Kopiekosten und so kann man alles geltend machen.
Dieses Zeithonorarzusatzblatt muss dann auch an die Abrechnung dran, damit das Gericht sehen kann, was alles gemacht wurde.
Wenn das wirklich viel ist, dann braucht man in der Rechnung auch nicht alles aufschreiben, sondern einfach schreiben:
Zeithonorar gemäß Anlage xy €
Kopiekosten etc. ...
Dieses Zeithonorarzusatzblatt muss dann auch an die Abrechnung dran, damit das Gericht sehen kann, was alles gemacht wurde.
Wenn das wirklich viel ist, dann braucht man in der Rechnung auch nicht alles aufschreiben, sondern einfach schreiben:
Zeithonorar gemäß Anlage xy €
Kopiekosten etc. ...
mein chef macht ist auch regelmäßig verfahrenspfleger
und wir machen es auch mit einem Berechnungsblatt wo wir alles aufführen und das an den Kostenantrag heften
somit steht in dem kostenantrag nur noch
..... Minuten á 33,50/Std.
..... km á 0,30 €/Std.
usw.
und wir machen es auch mit einem Berechnungsblatt wo wir alles aufführen und das an den Kostenantrag heften
somit steht in dem kostenantrag nur noch
..... Minuten á 33,50/Std.
..... km á 0,30 €/Std.
usw.
und eben der Text:)
Rubrum
beantrage ich die nachstehend berechneten Gebühren und Auslagen festzusetzen und auszukehren. Eine Berechnung liegt an.
Kostenberechnung
Die Richtigkeit der Angaben wird anwaltlich versichert.
Rubrum
beantrage ich die nachstehend berechneten Gebühren und Auslagen festzusetzen und auszukehren. Eine Berechnung liegt an.
Kostenberechnung
Die Richtigkeit der Angaben wird anwaltlich versichert.