Hallo,
stehe etwas auf dem Schlauch. Haben für Mandanten Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt, Abgabe dann ans zuständige AG. Wir haben angezeigt, dass Mandant sich gegen die Klage verteidigt. Nun hat sich Mdt. nicht gemeldet, habe Mandat niedergelegt.
Welche Gebühr rechne ist jetzt? Doch die 1,3 3100 oder? Die Gebühr für den Widerspruch wird doch komplett angerechnet.
Hatte so eine Sache noch nie abgerechnet
Danke schonmal für die Antworten!
Widerspruch MB, streitiges Verfahren, Mandatsniederlegung
- LuzZi
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Also die standard Abrechnung sozusagen. 3100, 7002, 7008 richtig?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- LuzZi
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Wie ist denn das mit 7002 und 7008 vom Widerspruch?!? Kann mir einer vllt. mal eine Beispielrechnung aufmachen insgesamt? Streitwert ist bei uns hier 367,95 €. Wär super lieb, hab davon wirklich null Ahnung.
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- LuzZi
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So hätte ich das jetzt auch gemacht. Ich muss doch dann die 0,5 einfach komplett von der 1,3 abziehen oder?
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- LuzZi
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Man dann war mein erster Gedanke, wie ich das abrechnen muss, doch korrekt. Schäm ich mich ja richtig, dass ich sowas posten muss.
Danke für die Antworten.
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- butterflybabe
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Die bleiben bestehen und werden nicht angerechnet.Wie ist denn das mit 7002 und 7008 vom Widerspruch?!?