verschiedene Angelegenheiten ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SabrinaL
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#1

06.10.2008, 14:57

Ich habe gelernt, dass bei

V-Androhung und bei anschließendem ZV/EV-Auftrag die Gebühr für VA gelöscht wird.

Bei VZV und Pfüb die VZV-Gebühr gelöscht wird.

Bei VA und Pfüb fällt mir nichts ein...

Wird diese gelöscht ?

VA und ZV/EV eine Angelegenheit ?

VZV und Pfüb eine Angelegenheit ?

VA und Pfüb zwei Angelegenheit ?

Wer kann helfen...

Danke für eure Antworten...
_steffi_

#2

06.10.2008, 15:02

Ja zwei Angelegenheiten

VA 0,3 VV Nr 3309
Auslagen
MwSt

PfüB 0,3 VV Nr. 3309
Auslagen
MwSt
NiTa
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#3

06.10.2008, 15:05

VZV und PfüB wird die VZV-Gebühr die PfÜB-Gebühr

Ich mache eher selten Vollstreckungsandrohungen, darum kann ich dir da nicht so recht weiterhelfen, wie es da aussieht.
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grace
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#4

06.10.2008, 15:26

Hallö,

die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung ist auf jede der Zahlungsaufforderung folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahme anzurechnen. Wenn also eine - egal welche - ZV-Maßnahme folgt, kannst Du die VA vergessen. Sie fällt nur an, wenn keine ZV mehr erfolgen muss

Auch der PfÜB und das vorläufige sind nur EINE Angelegenheit, d. h. die Gebühren für das vorläufige Zahlungsverbot werden mit den Gebühren für den PfÜB abgegolten.
SabrinaL
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#5

07.10.2008, 10:02

Hallo Grace,

kannst du mir sagen, wo das steht mit der VA -Gebühr, dass diese jedesmal "verfällt".

Danke dir.
grace
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#6

09.10.2008, 16:59

SORRY!!!

Cheffe und Cheffin gehen morgen in den Urlaub, alle anderen sind krank - mehr brauche ich wohl nicht zu sagen...

Es gilt doch als vorbereitende Zwangsvollstreckungsmaßnahme, daher keine gesonderte Angelegenheit.

Ich glaube geregelt ist das in § 18 RVG, dass die vorbereitende und die Zwangsvollstreckungsangelegenheit an sich ZUSAMMEN jeweils eine besondere Angelegenheit sind. Also: außerger. Aufforderung + ZV-Auftrag = eine Angelegenheit, VZV + PfÜB = eine Angelegenheit.

Wenn Dir das nicht weiterhilft, müsste ich echt überlegen...mache ich aber, wenn Du mehr brauchst...melde Dich dann, okay!?!

Vielleicht weiß ja noch jemand anderes mehr?

Es grüßt herzlich Deine etwas eilige
Gracie
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#7

09.10.2008, 18:31

nö - mehr weiß ich auch nicht, aber ich stimme völlig mit Dir überein, dass die VA eine die ZV vorbereitende Maßnahme ist und daher für VA und PfÜB nur einmal die 0,3er Verfahrensgebühr abgerechnet werden kann.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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