Hallo Ihr,
ich hab mal eine Frage:
Ich habe hier eine Familiensache vor meiner Nase liegen. Der Mandant hat PKH mit Raten bekommen. Dort haben wir schon vor einiger Zeit nach § 55 RVG, das heisst PKH-Vergütung abgerechnet. SO jetzt schriebt uns das Gericht möchten wir nach § 50 RVG (Regel-PKH-Vergütung) abrechnen. Muss ich den bereits erhaltenen Betrag am Ende der Rechnung abziehen? Macht das das Gericht selbstständig?
Danke schon mal für eure Antworten!
Liebe Grüße,
Chantal
Abrechnung nach § 55 RVG und dann § 50 RVG (PKH)
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Du sollst lediglich die Kostennote eines Wahlanwalts einreichen. Da braucht nichts abgezogen zu werden o. ä., macht das Gericht automatisch. Ich machs aber meist auch, aber natürlich auch nur dann, wenn du das Geld über PKH schon erhalten hast. Wenn nicht, dann nicht, ist klar
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
ich hatte es nämlich erst ohne und dann kam das dick und fett angestrichen, dass ich den erhaltenen Betrag abziehen muss ... (von meiner kollegin ^^)
Danke für deine Antwort
Danke für deine Antwort
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1cEWtoXn-1102MDAwMTEyMzB8MDAwMDExMWRhfEJpcyB6dXIgQWJzY2hsdd9wcvxmdW5n.gif[/img][/url]
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Ist schon richtig, von einer Kostennote ziehst du ja auch die schon erhaltenen Zahlungen ab. Wie gesagt, ich machs meist auch, aber ich vergess es auch schon mal *schäm* und da machts dann eben das Gericht. Die prüfen doch eh, was an Zahlungen rausgegangen ist über PKH.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Bist immer gleich richtig und sparst dir solche Anfragen, wenn du das im KEA gleich mit beantragst, also die weitere Vergütung. Dann kommt nur eine Mitteilung vom Gericht, dass die weiteren Gebühren wegen voller Zahlung der PKH-Gebühren vom Mandanten an uns gezahlt werden. Oder so ähnlich, sinngemäß.
- online
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3469
- Registriert: 08.06.2008, 19:07
- Beruf: RPfl'in
- Wohnort: ja
Gemäß § 55 RVG ist der RA verpflichtet, erhaltene Zahlungen anzugeben.
Das gilt auch für den Antrag auf weitere Vergütung gemäß § 50 RVG.
Und es gilt übrigens auch für Zahlungen, die der RA nach Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse erhalten hat.
Das gilt auch für den Antrag auf weitere Vergütung gemäß § 50 RVG.
Und es gilt übrigens auch für Zahlungen, die der RA nach Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse erhalten hat.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
hat Phantasy nicht auch das PKH Formular, wo man gleich die Regelvergütung mit eingetragen bekommt und es dann automatisch unten ausgerechnet wird?!