Liebe Kolleginnen!
Ich soll folgenden Fall abrechnen:
Am 30.7.2008 kommt ein Mandant mit Beschuldigtenanhörungsbogen zu uns (beschuldigt ist Straftat, d. h. fahrlässige Körperverletzung).
RV gibt Deckungszusage.
Heute nun kommt ein Einstellungsbescheid von der Verwaltungsbehörde. Das zwischenzeitlich erhobene Verwarngeld in Höhe von 35,00 € muss nicht mehr bezahlt werden.
Wie rechne ich ab?
Kann ich Gebühren für Strafverfahren und Bußgeldverfahren gleichzeitig berechnen?
Danke für Eure Hilfe,
mona84
Verkehrsunfall zweifach abrechnen?
Also für mich schon - er wird ja einer Straftat beschuldigt...
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könnte mich bitte jemand aufklären?
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der anhörungsbogen kam wahrscheinlich von der bußgeldstelle - oder mona???
wenn nein müssen wir nochmal drüber reden!!!
(ich kenne nämich keinen anhörungsbogen von der STAA?!)
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oki doki - ich habs verstanden
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Naja, aber nach der Schilderung ist das dann ja direkt in Bußgeldverfahren übergegangen, ohne dass noch irgenwas nach dem Anhörungsbogen kam.
Also könnte man höchstens die StrafverfahrensGG nehmen.
Weil sie hat ja nicht geschrieben, dass sie irgendwie tätig geworden sind.
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
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wieso, es gibt aber n Anhörungsbogen von der Polizei!!! und das kan sehr wohl Strafsache sein
entscheidend ist also... hat er nun n Bußgeld bekommen, bzw wird ihm eins angedroht oder ists ne Straftat (gehe ich mal von aus bei Körperverletzung)
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Grundsätzlich können beide Verfahren entstanden und somit auch abrechenbar sein.
Also Vorwurf einer Straftat bzw. Strafanzeige wird gestellt, StA ermittelt (was durchaus dann auch durch einen polizeilichen Anhörungsbogen passieren kann), stellt fest Straftat nicht gegeben, lediglich Bußgeldvorwurf, Verfahren wird an die Verwaltungsbehörde abgegeben, dort wird das Verfahren ebenfalls eingestellt.
Für so einen Fall sind sowohl Gebühren für das Strafverfahren, als auch für das Bußgeldverfahren angefallen und können berechnet werden.
Ob das hier so war, kann ich nicht beurteilen aufgrund der Infos.
Also Vorwurf einer Straftat bzw. Strafanzeige wird gestellt, StA ermittelt (was durchaus dann auch durch einen polizeilichen Anhörungsbogen passieren kann), stellt fest Straftat nicht gegeben, lediglich Bußgeldvorwurf, Verfahren wird an die Verwaltungsbehörde abgegeben, dort wird das Verfahren ebenfalls eingestellt.
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Ob das hier so war, kann ich nicht beurteilen aufgrund der Infos.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"