Hallo zusammen,
hab im Forum schon nachgesehen, aber nix passendes gefunden. Falls ich des übersehen haben sollte, sorry.
Also folgendes:
Der Notarvertreter hat in Urlaubsabwesenheit des Notars eine HR-Anmeldung beglaubigt, die der Notar nach seinem Urlaub zum HR einreichen soll.
- Ist hierbei was Besonderes zu beachten?
- Muß die Vertreterbestellung beigefügt werden als Nachweis, daß er zum Zeitpunkt der Unterschrift Vertreter war?
Haben diesen Fall so noch net gehabt, sonst hat immer der Notarvertreter seine Urkunden auch gleich eingereicht.
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.
HR-Anmeldung durch Notarvertreter, Einreichung durch Notar
- Manfred Fisch
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Mit der Vertreterbescheinigung weist der Notarvertreter nur nach, dass er, obwohl er über kein Notarattribut in seinem elektronischen Signaturcode verfügt, Notarvertreter ist.
Der Notar braucht dies nicht beizufügen, da sich seine Notareigenschaft aus der Signatur unmittelbar ableiten lässt.
Der Notar braucht dies nicht beizufügen, da sich seine Notareigenschaft aus der Signatur unmittelbar ableiten lässt.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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wer lesen kann ist klar im Vorteil
eure Antwort passt nicht zur Frage
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*Birgit* hat geschrieben:- Muß die Vertreterbestellung beigefügt werden als Nachweis, daß er zum Zeitpunkt der Unterschrift Vertreter war?
- Lena
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Wifey und Manfred
@Birgit Denk mal ans Grundstücksrecht. Notarvertreter beurkundet Kaufvertrag. Der wird erst zur Umschreibung eingereicht wenn der Notar wieder im Amt ist. Die Vertreterbestellung als Nachweis, dass der Vertreter damals beurkunden durfte wird da auch nicht mit eingereicht...
@Birgit Denk mal ans Grundstücksrecht. Notarvertreter beurkundet Kaufvertrag. Der wird erst zur Umschreibung eingereicht wenn der Notar wieder im Amt ist. Die Vertreterbestellung als Nachweis, dass der Vertreter damals beurkunden durfte wird da auch nicht mit eingereicht...
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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