Hallo,
nach außergerichtlicher Tätigkeit wurde im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich mit Ausgleichsklausel geschlossen. Habe ich bislang noch nicht gesehen. Der Streitwert wurde wie folgt festgesetzt:
Klage EUR 3.400,00
Vergleich EUR 3.900 (Ausgleichsklausel EUR 500,00)
Ich würde jetzt wie folgt abrechnen, weiß aber nicht, ob das richtig ist:
1,3 VG außergerichtlich (GW: EUR 3.400)
Auslagen
0,65 VG Klageverfahren (GW: EUR 3.400)
1,2 TG (GW: EUR 3.400)
1,0 EG (GW: EUR 3.900)
Auslagen
Ist das richtig? Ich mache das nicht mehr oft und bin absolut unsicher.
Vergleich mit Ausgleichsklausel wie abrechnen?
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- Forenfachkraft
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Ich denke mit der Ausgleichsklausel sind nicht rechtshängige Ansprüche in Höhe von 500,00 € mit verglichen worden. D.h. es könnte auch überschießender Vergleichswert heißen.
M. E. entsteht
Gw. 3400 €
1,3 Verfahrensgeb.
Gw. 500 €
0,8 Verfahrensgeb.
prüfen nach § 15 III VV RVG oder so
Gw. 3.900 €
1,2 TG
Gw. 3400 €
1,0 Einigungsgeb.
Gw. 500 €
1,5 Einigungsgeb.
prüfen nach § 15 III VV RVG oder so
Auslagen
M. E. entsteht
Gw. 3400 €
1,3 Verfahrensgeb.
Gw. 500 €
0,8 Verfahrensgeb.
prüfen nach § 15 III VV RVG oder so
Gw. 3.900 €
1,2 TG
Gw. 3400 €
1,0 Einigungsgeb.
Gw. 500 €
1,5 Einigungsgeb.
prüfen nach § 15 III VV RVG oder so
Auslagen
Don`t worry be happy.
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- Forenfachkraft
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Mit Ausgleichsklausel ist Schadensersatz gemeint. Stand so im Urteil
Die Abrechnung von Hähnchen sieht richtig aus - so würde ich auch abrechnen.
Ward Ihr auch außergerichtlich tätig - dann ist auch noch eine 1,3 Geschäftsgebühr nach 2300 aus 3400,00 angefallen, die angerechnet werden muss...
Fraglich ist nur, wie die Abrechnung dann aussehen muss...
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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- Forenfachkraft
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Ja, wir waren auch außergerichtlich tätig
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- Forenfachkraft
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Ich kenne die Akte nicht gut. Ich weiß nur, dass hinter dem Streitwert für den Vergleich in Klammer "Schadensersatzanspruch" stand. Ich habe soetwas noch nicht gesehen.