Beratungshilfe

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Gast

#11

05.01.2007, 13:06

Hatten Beratungshilfe schon bei Anforderung.

Ich würde auch nie die Auslagen vergessen, ist ja bares Geld. ;-)
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Vorzimmerkeule
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#12

05.01.2007, 13:09

Ich würde es wahrscheinlich auch nicht vergessen (wir sind ja alle nicht unfehlbar), dennoch kommt es aber vor. Einen Ermessungsspielraum gibt es doch nicht, wem Kosten in Rechnung gestellt werden und wem nicht. Oder doch?! Was muss man dann dafür tun? :naegel
Liebe Grüße, Manu
Gofi
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#13

06.01.2007, 00:09

Also Nr. 9003 GKG sieht für die Versendung von Akten auf Antrag je Sendung EUR 12,00 vor, also kein Ermessensspielraum :wink:

Für die Überlassung der Akte übers Gerichtsfach wird demzufolgen keine Pauschale erhoben.

Bei der Abrechnung Beratungshilfe würde ich die Kosten auf jeden Fall mit in Ansatz bringen, ggf. mit Begründung, AE war erforderlich, um den Mandanten zu beraten oder so.

Gruß Fiona :wink:
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Pepsi
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#14

06.01.2007, 10:56

aha! die letzte Akte kam ja von unserem StammAG... deswegen.. kommt die Akte direkt von der StA bezahl ich 12 €, kommt sie vom AG.. nicht.. :-)
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Curry
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#15

06.01.2007, 13:48

Wir haben kein Gerichtsfach und trotzdem bekommen wir die Akten vom Gericht immer ohne Pauschale.

Wahrscheinlich fällt denen immer erst hinterher auf, dass wir kein Fach haben. :D
Curry

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Pepsi
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#16

06.01.2007, 14:28

das wusste ich noch gar nich, dass man keins haben "muss"... wieso habt ihr keins, hat das n bestimmten grund?
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stein
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#17

06.01.2007, 17:45

Hallo ihr Lieben
Vor Weihnachten bekamen wir vom Gericht eine Akte zur Einsicht.
Es war kein Gebührenzettel angebracht.
Ich habe daraufhin bei Gericht angerufen und gefragt warum nicht.
Man sagte mir, wenn die Akte per Fach übermittelt wurde, entstehen dem Gericht keine Kosten und deshalb keine Gebühren für RA. bzw. Mdt. oder RS.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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Pepsi
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#18

06.01.2007, 21:07

sagte Gofi bereits :-) nur komisch wenn man kein Gerichtsfach hat und trotzdem keine Gebühren zahlen muss, bzw. bei uns werden die Akten meistens extra geschickt, weil die sowieso viel zu dick sind..
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Curry
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#19

07.01.2007, 17:26

@ Pepsi

Warum wir kein Gerichtsfach haben, das ist eine wirklich gute Frage! Ich weiß es wirklich nicht so genau - wir haben halt keines. :)

In meiner Ausbildungskanzlei hatten wir ein Gerichtsfach. Aber auch nicht alle Anwälte in der Gegend hatten eines, da es nicht so viele Fächer gab. Witzig, ne...

Unsere Kanzlei liegt in derselben Straße wie AG und LG, von daher bringen wir unsere Post für AG und LG persönlich da vorbei. Ansonsten machen wir eigentlich ausschließlich Arbeitsrecht und da da immer alles schnell gehen muss, schicken wir unsere Post ans ArbG mit der Post. In meiner Ausbildungskanzlei sind Schriftsätze vom ArbG nie über das Gerichtsfach gekommen, da es immer alles viel zu lange gedauert hat.

Also ich glaube nicht, dass Anwälte verpflichtet sind, ein Gerichtsfach zu haben.
Curry

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