ach, und da ich ja nun weiß, dass du azubi bist (was du bitte auch noch bei beruf änderst) noch eine nachfrage:
wurde wirklich ZUGESTELLT, also mit Empfangsbekenntnis?
Wann läuft die Frist ab?
Tut das was zur Sache, ob mit Empfangsbekenntnis zugestellt worden ist?
Es kommt doch auf den Tag der Zustellung in unserem Büro an und dieser ist doch ob mit oder ohne Empfangsbekenntnis der gleiche? Oder verstehe ich hier was falsch?
Welche Schreiben vom Gericht kommen denn überhaupt mit Empfangsbekenntnis und welche ohne?
Kommen ALLE Schreiben vom Gericht mit Empfangebekenntnis, wenn sie eine Frist in Gang setzen?
Beruf ist geändert
Es kommt doch auf den Tag der Zustellung in unserem Büro an und dieser ist doch ob mit oder ohne Empfangsbekenntnis der gleiche? Oder verstehe ich hier was falsch?
Welche Schreiben vom Gericht kommen denn überhaupt mit Empfangsbekenntnis und welche ohne?
Kommen ALLE Schreiben vom Gericht mit Empfangebekenntnis, wenn sie eine Frist in Gang setzen?
Beruf ist geändert
ja, es tut etwas zur Sache, ob mit EB zugestellt wurde oder nicht.
Das Empfangsbekenntnis hat den Vorteil, dass es eben nicht auf den Tag des Eingangs in eurer Kanzlei ankommt, sondern darauf, wann der RA das zugestellte Schriftstück zur Kenntnis genommen hat. Das kann auch zwei, drei Tage später sein. Das entsprechende Datum schreibt der RA dann ins EB rein, unterzeichnet es und dann kann es zurück ans Gericht. Das wird nur in vielen Kanzleien nicht so gehandhabt und die RAE umgehen das ihnen zustehende Privileg, dass eine Frist erst nach Kenntnisnahme des Schreibens zu laufen beginnt. Viele Kanzleien stempeln das Empfangsbekenntnis auch mit dem Eingangsstempel und das sollte eigenlich nicht gemacht werden.
Per EB zugestellt werden grundsätzlich Verfügungen (z.B. Terminsladungen) oder Beschlüsse. Wird nicht mit EB zugestellt gilt der Tag des Zugangs als Fristbeginn.
Das Empfangsbekenntnis hat den Vorteil, dass es eben nicht auf den Tag des Eingangs in eurer Kanzlei ankommt, sondern darauf, wann der RA das zugestellte Schriftstück zur Kenntnis genommen hat. Das kann auch zwei, drei Tage später sein. Das entsprechende Datum schreibt der RA dann ins EB rein, unterzeichnet es und dann kann es zurück ans Gericht. Das wird nur in vielen Kanzleien nicht so gehandhabt und die RAE umgehen das ihnen zustehende Privileg, dass eine Frist erst nach Kenntnisnahme des Schreibens zu laufen beginnt. Viele Kanzleien stempeln das Empfangsbekenntnis auch mit dem Eingangsstempel und das sollte eigenlich nicht gemacht werden.
Per EB zugestellt werden grundsätzlich Verfügungen (z.B. Terminsladungen) oder Beschlüsse. Wird nicht mit EB zugestellt gilt der Tag des Zugangs als Fristbeginn.