hallöchen leute...
ich komm mal wieder nicht weiter... folgender sachverhalt:
wir verlieren die erste instanz, mandant hat die kosten zu tragen und erhält nun vom gericht bzw. kosteneinziehungsstelle ne kostenrechnung über 2.000 € (gerichtskosten). nun soll aber von unserer seite aus wahrscheinlich berufung eingelegt werden. wie verhält es sich nun mit den kosten? soll darauf hingewiesen werden, dass berufung eingelegt wird oder wie verhalten wir uns nun?
bitte antwortet mir schnell... denn die sache eilt ein wenig=)
vielen lieben dank im voraus...
liebe grüße, angelina
kostentragung trotz berufung?
ich würde die kosten zahlen. im falle des obsiegens in der berufungsinstanz werden dann doch die gerichtskosten auch von der gegenseite zu tragen und somit an eueren mandanten rück zu erstatten sein?!?!?
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Sehe ich auch so... die Kosten für die I. Instanz sind ja schon entstanden und gem. der Kostenentscheidung von Eurem Mdt zu tragen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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- Bino
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ich sehe das auch so, dass die zu zahlen sind. Kostenschuldner ist Euer Mandant und das Gericht wartet nicht auf das Ende der Berufung. Eurer Mandant bekommt sie ja notfalls vom Gegner erstattet, wenn Ihr die II. Instanz gewinnt
- jacqueline k
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Sehe ich auch so...... Genauso wird es sich mit den Gerichtskosten für die Berufung verhalten. Kostenschuldner ist euer Mandant. Wenn er obsiegt, kann er die Kosten zwar mit festsetzen lassen, aber zahlen muss er sie vorab trotzdem. Die Gerichtskasse wird sich auf keinen Fall an den Beklagten wenden......
:blumen
Blumige Grüße
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