Wir haben den Anspruch auf Herausgabe von Arbeitspapieren gem. § 883 ZPO vollstreckt. Nunmehr hat der Schuldner dem GVZ unter Versicherung an Eides statt mitgeteilt, dass dieser neue Lohnabrechnungen pp. nicht mehr erstellen kann und auch nicht weiß, wo die alten sind.Was kann ich denn hier noch machen? Unser Mandant benötigt diese Papiere.
Vielen Dank bereits vorab.
Vollstreckung Arbeitspapiere
Hallo,
kann mir hier keiner weiterhelfen. Tappe hier vollständig im Dunkeln. In unserem Pfüb hatten wir aufgenommen:
"Anspruch des Schuldners auf Aushändigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie fortlaufend die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen in der Form und mit dem Inhalt, wie der Arbeitnehmer sie ausgehändigt bekommt. Es wird angeordnet, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen dem Gläubiger zu Händen seines Prozessbevollmächtigten für die Dauer des Bestehens der Pfändung zu übermitteln sind."
Was kann ich nun hier tun. Der Drittschuldner hat uns bisher keine übermittelt.
Danke vorab.
kann mir hier keiner weiterhelfen. Tappe hier vollständig im Dunkeln. In unserem Pfüb hatten wir aufgenommen:
"Anspruch des Schuldners auf Aushändigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie fortlaufend die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen in der Form und mit dem Inhalt, wie der Arbeitnehmer sie ausgehändigt bekommt. Es wird angeordnet, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen dem Gläubiger zu Händen seines Prozessbevollmächtigten für die Dauer des Bestehens der Pfändung zu übermitteln sind."
Was kann ich nun hier tun. Der Drittschuldner hat uns bisher keine übermittelt.
Danke vorab.
- Grübchen
- Absoluter Workaholic
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Wieso denn einen Pfüb, das machste doch mit einen BEschluss nach § 888 ZPO oder 887 ZPOI müsste ich nachlesene, aber mit einen PfüB hab ich das noch nie gemacht.
LG Grübchen
- Strubbel
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- Registriert: 04.06.2007, 13:39
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Lies mal hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/888.html
Hier macht man keinen Pfüb, sondern einen Antrag ans Gericht zur Festsetzung eines Zwangsgeldes, sofern der Schuldner die nicht vertretbare Handlung nicht vornimmt.
Hier macht man keinen Pfüb, sondern einen Antrag ans Gericht zur Festsetzung eines Zwangsgeldes, sofern der Schuldner die nicht vertretbare Handlung nicht vornimmt.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Nur noch einmal für die Doofen:
Du hast einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in das Arbeitseinkommen Eures Schuldners ausgebracht und den Anspruch auf Herausgabe der Lohn-/Gehaltsabrechnungen als Nebenrecht mitgepfändet?!
Damit Ihr die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate zur Einsichtnahme bekommt, müsst Ihr den Gerichtsvollzieher unter Beifügung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beauftragen, die Lohn-/Gehaltsabrechnungen vom Schuldner herauszuverlangen.
Du hast einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in das Arbeitseinkommen Eures Schuldners ausgebracht und den Anspruch auf Herausgabe der Lohn-/Gehaltsabrechnungen als Nebenrecht mitgepfändet?!
Damit Ihr die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate zur Einsichtnahme bekommt, müsst Ihr den Gerichtsvollzieher unter Beifügung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beauftragen, die Lohn-/Gehaltsabrechnungen vom Schuldner herauszuverlangen.