wir haben ein beschluss des gerichts bekommen (streitwertfestsetzung). darin heißt es: "streitwert setzt sich wie folgt zusammen: antrag zu 1)...., antrag zu 2)..., antrag zu 3) .....," weiter heißt es dann zur begründung:
der streitwert für den antrag zu 3) berechnet sich nach dem 3 1/2 fachen wert des einjährigen bezugs (das ist noch klar soweit), abzüglich eines abschlages für die feststellung.
was meint das gericht mit abschlag für die feststellung? die haben 20 % abgezogen vom streitwert zu 3), aber warum? kann jemand helfen?
Streitwert...
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Hoffe, du hat den Enders:
lies mal die RN 855, S. 214 RVG f. Anfänger, 13. Auflage.
Steht etwas zu erklärt.
Gruß Fiona
lies mal die RN 855, S. 214 RVG f. Anfänger, 13. Auflage.
Steht etwas zu erklärt.
Gruß Fiona
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