Ich weis nicht ob ich mein Thema im richtigen Bereich habe, aber ich dachte es wäre hier okay.
Ich habe ein Pfänguns- und Überweisungsbeschluss beantragt. Und ein vorläufiges Zahlungsverbot. Nun habe ich mir aber mal um die Frist gedanken gemacht!
Ich habe in meinen Büchern gewälzt. Dort steht das man innerhalb eines Monates ab Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes den PfÜb beim Vollstreckungsgericht erwirken und an den Drittschuldner zustellen. Sonst verliert das vorläufige Zahlungsverbot seine Wirkung.
War es das oder muss ich noch etwas anderes beachten?
Frist Vorläufiges Zahlungsverbot
- sunshine24
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Genau, innerhalb von 1 Monat musst du den PfÜB beantragen, sonst verliert das vorläufige Zahlungsverbot seine Wirkung. Abhilfe wäre hier aber mehrere hintereinander geschaltete vorläufige Zahlungsverbote. Sonst ist glaube ich nichts zu beachten ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Das ist das erste, was ich höre.sunshine24 hat geschrieben:Genau, innerhalb von 1 Monat musst du den PfÜB beantragen, sonst verliert das vorläufige Zahlungsverbot seine Wirkung. Abhilfe wäre hier aber mehrere hintereinander geschaltete vorläufige Zahlungsverbote. Sonst ist glaube ich nichts zu beachten ...
- Cherry-Cola
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Dann bin ich ja beruhigt.
Wenn innerhalb eines Monates dann kein PfÜb erlassen wurde, verliert das vorläufige Zahlungsverbot seinen Rang.
Also könnte es sein, dass wenn man dann ein neues vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, ein weiterer Gläubiger schneller war und den besseren Rang erhölt.
Mehr steht hier sonst nicht in meinem Büchlein!
Wenn innerhalb eines Monates dann kein PfÜb erlassen wurde, verliert das vorläufige Zahlungsverbot seinen Rang.
Also könnte es sein, dass wenn man dann ein neues vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, ein weiterer Gläubiger schneller war und den besseren Rang erhölt.
Mehr steht hier sonst nicht in meinem Büchlein!
- Bino
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Vor Ablauf eines Monats nach Zustellung des Zahlungsverbot muss der PfÜb bereits ZUGESTELLT sein oder aber ein weiteres Zahlungsverbot, falls der PfÜB nicht so schnell erlassen und zugestellt wird. Man sollte deshalb auf eine PfÜb-Antrag immer raufschreiben, dass die Vorpfändung beantragt wurde, weil diese PfÜBs dann (in der Regel) schneller bearbeitet werden als die anderen, auf denen das nicht vermerkt ist.
- Bino
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Stimmt genaus JoSy, deswegen darfst Du die Kette nicht unterbrechen lassen.
Du musst entweder innerhalb der Zeit den PfÜB zugestellt bekommen oder so rechtzeitig ein neues Zahlungsverbot hinterherschieben, dass das noch zugstellt wird, bevor das andere "abläuft". Sonst verlierst Du in der Tag Deinen Rang, wenn ein anderer Gläubiger dazwischen pfändet.
edit: In so einem Fall telefoniere ich immer mit dem GV und frage, wann zugestellt wurde, denn oftmals dauert das zu lange, bis ich die Zustellungsurkunde von ihm zurück habe.
Du musst entweder innerhalb der Zeit den PfÜB zugestellt bekommen oder so rechtzeitig ein neues Zahlungsverbot hinterherschieben, dass das noch zugstellt wird, bevor das andere "abläuft". Sonst verlierst Du in der Tag Deinen Rang, wenn ein anderer Gläubiger dazwischen pfändet.
edit: In so einem Fall telefoniere ich immer mit dem GV und frage, wann zugestellt wurde, denn oftmals dauert das zu lange, bis ich die Zustellungsurkunde von ihm zurück habe.
- sunshine24
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Dann schreibs doch richtig, wenn du was zu mosern hast ... neenee ... einfach nur so ein Kommentar einwerfen, kann ich auch!
Habs falsch ausgedrückt! Das Zahlungsverbot verliert seine Wirkung, wenn nicht innerhalb von einem Monat nach seiner Zustellung der PfÜB zugestellt wird. Abhilfe sind mehrere hintereinander geschaltene vorläufige Zahlungsverbote ...
Habs falsch ausgedrückt! Das Zahlungsverbot verliert seine Wirkung, wenn nicht innerhalb von einem Monat nach seiner Zustellung der PfÜB zugestellt wird. Abhilfe sind mehrere hintereinander geschaltene vorläufige Zahlungsverbote ...
Zuletzt geändert von sunshine24 am 04.08.2008, 22:26, insgesamt 1-mal geändert.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Danke für eure Antworten.
sunshine24 hat geschrieben:Dann schreibs doch richtig, wenn du was zu mosern hast ... neenee ... einfach nur so ein "blödes" Kommentar einwerfen, kann ich auch!
Habs falsch ausgedrückt! Das Zahlungsverbot verliert seine Wirkung, wenn nicht innerhalb von einem Monat nach seiner Zustellung der PfÜB zugestellt wird. Abhilfe sind mehrere hintereinander geschaltene vorläufige Zahlungsverbote ...
Der Ton macht die Musik. Scheint einigen in letzter Zeit hier abzugehen. Ich halte mich deswegen schon hier zurück. Aber "von der Seite", hast ja recht, lassen wir das.
- sunshine24
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Jupp, mich regt es nur auf, wenn man das so rüber bringt "man bist du blöd, so ganz bestimmt nicht" ... Wenn du ja schon schreibst "das ist das erste was ich höre", musst du ja eine bessere Antwort haben und DANN kannst du sie ja auch hier rein stellen. DANN hätte ich auch gar nichts dazu gesagt! Aber man kann nicht die Leute so behandeln und dann einen anderen Ton von denen erwarten! Sorry!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!