Hallölee!
In einer Familiensache haben wir einen normalen Antrag auf Ehescheidung an das zuständige Familiengericht in Auslauf gebracht....
Kurz vor dem Termin hat die Ggs. noch zum SELBEN Aktenzeichen einen Antrag gestellt nämlich bzgl. dem Aufenthaltbestimmungsrecht (elterliche Sorge), welchem auch so - wie beantragt - stattgegeben wurde.
Ich hab jetzt folgende Werte: Ehescheidung: 10.000,00 € / Umgangsrecht: 2700,00 € / elterliche Sorge 2700,00 €
Frage:
Bekomme ich jetzt für die Stattgebung des Antrages noch eine „extra“ gebühr oder verbleibt es einfach bei einer Abrechnung aus einem Ggs.wert von 15.400,00 € und daraus eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr + P/T + Ust...?
Abrechnung Familiensache
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
m. E. bekommst du hier keine extra Gebühren.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Supersabsy
- Forenfachkraft
- Beiträge: 242
- Registriert: 23.10.2007, 15:26
- Wohnort: Felde