hi, wieder eine frage:
ich habe gegen den Schuldner einen pfüb beantragt, der auch durchgekommen ist. der schuldner hat aber auf seinem girokonto kein guthaben, verfügt aber noch über ein sparkonto. wenn ich das sparbuch vom GV pfänden lasse, läuft das kostenrechtlich dann unter einer neuen angelegenheit oder fallen dafür dann keine neuen anwaltsgebühren an???
erst Pfüb, dann ZV-Auftrag bedingt durch Pfüb
Hallöchen!
Ich würde sagen, dass das eine neue Angelegenheit ist.
Keine neue Angelegenheit ist es, wenn Du einen ZVA machst, der GV aber feststellt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist, Du eine EMA-Anfrage machst und dann einen neuen ZVA.
Ich würde hier ganz normal die RA-Kosten mit in Ansatz bringen. Falls der GV meckert, wird er die RaKo in Abzug bringen.
Gruß Nina
Ich würde sagen, dass das eine neue Angelegenheit ist.
Keine neue Angelegenheit ist es, wenn Du einen ZVA machst, der GV aber feststellt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist, Du eine EMA-Anfrage machst und dann einen neuen ZVA.
Ich würde hier ganz normal die RA-Kosten mit in Ansatz bringen. Falls der GV meckert, wird er die RaKo in Abzug bringen.
Gruß Nina
- stein
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von dundine am 10.10.2006
ich habe gegen den Schuldner einen pfüb beantragt, der auch durchgekommen ist. der schuldner hat aber auf seinem girokonto kein guthaben, verfügt aber noch über ein sparkonto. wenn ich das sparbuch vom GV pfänden lasse, läuft das kostenrechtlich dann unter einer neuen angelegenheit oder fallen dafür dann keine neuen anwaltsgebühren an???
Meine Frage:
muss ich denn hierfür dann keinen neuen Pfüb erstellen und losschicken ? Wie macht ihr das denn dann ?
ich habe gegen den Schuldner einen pfüb beantragt, der auch durchgekommen ist. der schuldner hat aber auf seinem girokonto kein guthaben, verfügt aber noch über ein sparkonto. wenn ich das sparbuch vom GV pfänden lasse, läuft das kostenrechtlich dann unter einer neuen angelegenheit oder fallen dafür dann keine neuen anwaltsgebühren an???
Meine Frage:
muss ich denn hierfür dann keinen neuen Pfüb erstellen und losschicken ? Wie macht ihr das denn dann ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
ne, nen neuen PfÜB brauchst Du hier nicht .... das Konto (Sparbuch) ist ja wohl schon mitgepfändet.
Nur um an das Geld zu kommen, braucht man halt das Sparbuch und das gibt's dann (hoffentlich) vom GV.
Es wird also beim GV beantragt das Sparbuch zu dem Konto xy zu pfänden.
Nur um an das Geld zu kommen, braucht man halt das Sparbuch und das gibt's dann (hoffentlich) vom GV.
Es wird also beim GV beantragt das Sparbuch zu dem Konto xy zu pfänden.
Viele Grüße
ich
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Macht man das denn immer, wenn man Kontopfändung veranlaßt, dass man gleich ein Sparbuch mitpfändet ? Das kenne ich nicht.
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Ich habe es - ehrlich gesagt - noch nie gemacht .... Wir haben allerdings auch nur Schuldner mit weniger als NICHTS auf dem Konto.
Aber ohne das Sparbuch kommt man nicht an das Geld, was auf dem Sparkonto liegt
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Viele Grüße
ich
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