huhu =)
mal eine ganz kurze frage an euch...
wir sind in I. instanz der klägerseite als streithelfer beigetreten, haben gewonnen, beklagte legt berufung ein, klägerseite hat sich bestellt, berufung wird abgewiesen, kosten (+ außergerichtliche) hat beklagte zu zahlen (auch unsere)...
wir haben in der berufungsinstanz nichts getan, nur die schriftsätze gelesen
was kann ich denn jetzt in der zweiten instanz abrechnen?
ach ja, und was für außergerichtliche kosten sind gemeint?
danke schon mal
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)