Zwangssicherungshypothek sinnvoll?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#21

26.05.2008, 16:15

Doch, auch Zinsen mit reinnehmen?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Jupp03/11

#22

26.05.2008, 16:36

Wo reinnehmen überhaupt?
rosa

#23

26.05.2008, 16:38

also ICH rede vom GW und ihr??
Jupp03/11

#24

26.05.2008, 16:39

wofür brauchst du den denn?
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Di
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#25

26.05.2008, 16:41

Na für die Eintragung, die Du machen willst!
Liebe Grüße
Diana :wink1
Jupp03/11

#26

26.05.2008, 16:44

Die RA-Geb. für den Antrag sowie die entstehenden GK sind nicht bei der Sicherungshypothek zu berücksichtigen.
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#27

26.05.2008, 16:54

Das hat doch auch keiner behauptet, oder?

GW = die Hauptforderung nebst (bis dato) entstandene Kosten und Zinsen

Unsere Kosten für die Eintragung schlüsseln wir extra auf
Liebe Grüße
Diana :wink1
Jupp03/11

#28

26.05.2008, 17:03

Tut mir leid. Ich versteh nur Bahnhof.
rosa

#29

26.05.2008, 17:14

Denk bitte an den Gegenstandswert. Der muss höher als EUR 750,01 sein
das hat preußi mir geschrieben daraufhin fragte ich, wie sich der GW zusammensetzt....
rosa

#30

26.05.2008, 20:21

ok dann weiß ich aber jetzt bescheid
:thx

@preußi: hast du dein studium schon angefangen? hat alles geklappt?
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