Hallo ReFas,
folgender Fall: wir haben für die Madtin wegen einer Forderung zunächst ein außergerichliches Mahnschreiben gemacht, danach wurde Mahnbescheid beantragt. VB wurde erlassen. Danach erging Einspruch. Da er nicht fristgerecht eingelegt wurde, haben wir beantragt diesen zu verwerfen. So ist es dann auch geschehen. Jetzt hab ich abgerechnet. Mein Problem ist die Anrechnung. Denn für mich ist nicht ersichtlich warum ich die bereits durch die Geschäftsgebühr reduzierte Mahnbeschiedsgebühr wieder in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr anrechnen muss. Kann mir jemand helfen? Ich hätte danach jetzt folgendes abgerechnet
2300 1,30 Geschäftsgebühr aus 45,00 EUR 32,50
7002 Auslagenpauschale 6,50
Summe 39,00
3305 1,00 Verfahrensgebühr Mahnbescheid 25,00
0,65 abzgl. Anrechnung Nr. 2300 -16,25
3308 0,50 Verfahrensgebühr VB 12,50
7002 Auslagenpauschale 4,25
Summe 64,50
3100 1,30 Verfahrensgebühr 32,50
abzgl. Anrechnung Nr. 3305 -25,00
7002 Auslagenpauschale 1,50
Summe 73,50
Grüße
Zamie
folgender Fall: wir haben für die Madtin wegen einer Forderung zunächst ein außergerichliches Mahnschreiben gemacht, danach wurde Mahnbescheid beantragt. VB wurde erlassen. Danach erging Einspruch. Da er nicht fristgerecht eingelegt wurde, haben wir beantragt diesen zu verwerfen. So ist es dann auch geschehen. Jetzt hab ich abgerechnet. Mein Problem ist die Anrechnung. Denn für mich ist nicht ersichtlich warum ich die bereits durch die Geschäftsgebühr reduzierte Mahnbeschiedsgebühr wieder in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr anrechnen muss. Kann mir jemand helfen? Ich hätte danach jetzt folgendes abgerechnet
2300 1,30 Geschäftsgebühr aus 45,00 EUR 32,50
7002 Auslagenpauschale 6,50
Summe 39,00
3305 1,00 Verfahrensgebühr Mahnbescheid 25,00
0,65 abzgl. Anrechnung Nr. 2300 -16,25
3308 0,50 Verfahrensgebühr VB 12,50
7002 Auslagenpauschale 4,25
Summe 64,50
3100 1,30 Verfahrensgebühr 32,50
abzgl. Anrechnung Nr. 3305 -25,00
7002 Auslagenpauschale 1,50
Summe 73,50
Grüße
Zamie