Wie lange Zeit für Übermittlung KFB an RSV?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mella1406
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#1

14.05.2008, 11:44

Ein sonniges Hallo an alle!
Folgender Sachverhalt: Wir haben einen KFB erhalten, in dem die Klägerin (wir) an den Beklagten etwas zahlen muss. Die RSV übernimmt die kompletten Kosten der Klägerin. Nun meine Frage: Gibt es ein zeitliches Limit, in dem ich den KFB an die RSV geschickt haben muss? Habe es nämlich leider etwas verpennt.... :oops:
Suse
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#2

14.05.2008, 11:46

Schnellstmöglich, da die Gegenseite zwei Wochen nach ZUstellung des KFB an euch daraus die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Wenn ihr da was verpennt habt, bitte ganz ganz schnell nachholen, bevor bei eurem Mandanten der Gerichtsvollzieher steht und ihr eins auf den Deckel bekommt!
LG, Ela
Mella1406
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#3

14.05.2008, 11:48

Ja, das mit der ZV weiß ich ja leider auch. Aber kann ich von der RSV wegen den Zinsen eins auf den Deckel bekommen?
Suse
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#4

14.05.2008, 11:49

könnte sein, kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn es sich nur um Cent-Beträge handelt
LG, Ela
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Smilie
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#5

14.05.2008, 11:50

Wegen Cent-Beträgen würde ich mir auch keine Gedanken machen. Trotzdem solltet Ihr den KfB so schnell wie möglich per Fax an die RSV schicken und um Ausgleich bitten.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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FreddyB

#6

14.05.2008, 11:51

Hallo,

dass mit den Zinsen weiß ich leider auch nicht. Kanns mir aber nicht vorstellen. Schick doch erst mal ein Fax an die Gegenseite, dass du den KFB an die RS geschickt hast und sie bitte von ZV-Maßnahmen Abstand nehmen sollen.
Mella1406
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#7

14.05.2008, 11:52

Ok, alles klar. Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Werde es jetzt so erledigen. Und nächstes Mal werde ich den KFB umgehend an die RSV schicken. :wink:
Xuka
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#8

14.05.2008, 11:53

Hallo,

bislang war mir völlig unbekannt, dass eine RSV den Mdt. auch wegen Kostenerstattungsansprüche Dritter freistellt. Auf dem Gebiet habe ich aber auch nicht viel Erfahrung.

Ansonsten musst du bei der Abrechnung gegenüber der RSV § 14 ARB beachten:

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjäh-
ren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluß
des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.
Die Verjährung des Anspruchs auf Rechtsschutz nach
Eintritt eines Rechtsschutzfalles beginnt am Schluß
des Kalenderjahres, in dem erstmalig Maßnahmen zur
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versi-
cherungsnehmers eingeleitet werden, die Kosten aus-
lösen können.

Grüße
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Pepsi
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#9

17.05.2008, 09:33

na wofür hab ich dann ne RS... die zahlen ja auch die HF
Nauja

#10

17.05.2008, 12:53

@ Pepsi: Wie jetzt? Die RSV zahlt die Hauptforderung???

@ Xuka: Na klar! Wenn Deine Partei verurteilt wird, die Kosten des Verfahrens zu tragen und sie ist rechtsschutzversichert, dann zahlt die RSV die Kosten = Kosten des eigenen Anwalts, des gegn. Anwalts und die Gerichtskosten ebenso! Habt Ihr nicht viele Gerichtsverfahren?
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