Ein sonniges Hallo an alle!
Folgender Sachverhalt: Wir haben einen KFB erhalten, in dem die Klägerin (wir) an den Beklagten etwas zahlen muss. Die RSV übernimmt die kompletten Kosten der Klägerin. Nun meine Frage: Gibt es ein zeitliches Limit, in dem ich den KFB an die RSV geschickt haben muss? Habe es nämlich leider etwas verpennt....
Wie lange Zeit für Übermittlung KFB an RSV?
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Schnellstmöglich, da die Gegenseite zwei Wochen nach ZUstellung des KFB an euch daraus die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Wenn ihr da was verpennt habt, bitte ganz ganz schnell nachholen, bevor bei eurem Mandanten der Gerichtsvollzieher steht und ihr eins auf den Deckel bekommt!
LG, Ela
Wegen Cent-Beträgen würde ich mir auch keine Gedanken machen. Trotzdem solltet Ihr den KfB so schnell wie möglich per Fax an die RSV schicken und um Ausgleich bitten.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Hallo,
dass mit den Zinsen weiß ich leider auch nicht. Kanns mir aber nicht vorstellen. Schick doch erst mal ein Fax an die Gegenseite, dass du den KFB an die RS geschickt hast und sie bitte von ZV-Maßnahmen Abstand nehmen sollen.
dass mit den Zinsen weiß ich leider auch nicht. Kanns mir aber nicht vorstellen. Schick doch erst mal ein Fax an die Gegenseite, dass du den KFB an die RS geschickt hast und sie bitte von ZV-Maßnahmen Abstand nehmen sollen.
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Hallo,
bislang war mir völlig unbekannt, dass eine RSV den Mdt. auch wegen Kostenerstattungsansprüche Dritter freistellt. Auf dem Gebiet habe ich aber auch nicht viel Erfahrung.
Ansonsten musst du bei der Abrechnung gegenüber der RSV § 14 ARB beachten:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjäh-
ren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluß
des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.
Die Verjährung des Anspruchs auf Rechtsschutz nach
Eintritt eines Rechtsschutzfalles beginnt am Schluß
des Kalenderjahres, in dem erstmalig Maßnahmen zur
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versi-
cherungsnehmers eingeleitet werden, die Kosten aus-
lösen können.
Grüße
bislang war mir völlig unbekannt, dass eine RSV den Mdt. auch wegen Kostenerstattungsansprüche Dritter freistellt. Auf dem Gebiet habe ich aber auch nicht viel Erfahrung.
Ansonsten musst du bei der Abrechnung gegenüber der RSV § 14 ARB beachten:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjäh-
ren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluß
des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.
Die Verjährung des Anspruchs auf Rechtsschutz nach
Eintritt eines Rechtsschutzfalles beginnt am Schluß
des Kalenderjahres, in dem erstmalig Maßnahmen zur
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versi-
cherungsnehmers eingeleitet werden, die Kosten aus-
lösen können.
Grüße
@ Pepsi: Wie jetzt? Die RSV zahlt die Hauptforderung???
@ Xuka: Na klar! Wenn Deine Partei verurteilt wird, die Kosten des Verfahrens zu tragen und sie ist rechtsschutzversichert, dann zahlt die RSV die Kosten = Kosten des eigenen Anwalts, des gegn. Anwalts und die Gerichtskosten ebenso! Habt Ihr nicht viele Gerichtsverfahren?
@ Xuka: Na klar! Wenn Deine Partei verurteilt wird, die Kosten des Verfahrens zu tragen und sie ist rechtsschutzversichert, dann zahlt die RSV die Kosten = Kosten des eigenen Anwalts, des gegn. Anwalts und die Gerichtskosten ebenso! Habt Ihr nicht viele Gerichtsverfahren?