Wir haben seit zwei Jahren einen Mdt. - Zahnarzt - der bisher seine Praxis alleine führte. NUN praktiziert auch seine Tochter mit ihm zusammen.
Auf der Rechnung stehen beide Namen.
ABER es hat ja immer nur einer behandelt ?
WAS würdet ihr tun ?
Erhöhung 0,3 nehmen oder nicht ?
Ein MB würde doch auch beide Namen als Gesamtschuldner enthalten müssen - oder ?
darf ich hier eine Erhöhungsgebühr nehmen ?
Hm, sind es denn zwei Einzelpersonen oder haben die zusammen eine Firma? Wer macht denn die Forderung geltend? Nur einer oder die Firma? Ich würde schon sagen, dass hier eine Erhöhungsgebühr anfällt...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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Wahrscheinlich handelt es sich um eine Ärztliche Gemeinschaftspraxis, so dass keine Erhöhungsgebühr anfällt, da eine in Form einer BGB-Gesellschaft geführte ärztliche Gemeinschaftspraxis als eine Auftraggeberin zu behandeln ist und eine Gebühr nach 1008 VV-RVG nicht anfällt.
AG Schwabach 2 M 969705 DGVZ 2005 Heft 4/5 S 79
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Ich würde sagen, ein Auftraggeber. Wird ja ähnlich wie bei Rechtsanwälten gehandhabt.
Eine GbR ist z.B. nur ein Auftraggeber (obwohl hier auch eine private Haftung eintritt).
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