Hallihallo! Habe mal wieder eine knifflige Frage. Habe hier einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts worin steht, "dass die Rüge gegen den Beschluss vom ... als unzulässig verworden wurde (§ 78 a ArbGG). Hat hier irgend jemand eine Ahnung, was hier für Gebühren entstanden sind??? Eventuell 3502 (Rechtsbeschwerde)? Eine Rechtsbeschwerde ist hier vom Gegner auch eingelegt worden. Ich habe keine Ahnung, hätte eventuell gedacht, eine volle Gebühr. Wäre ganz super, wenn mir hier jemand helfen könnte Vielen dank erstmal.
Puschel
Rügeverfahren (Rechtsbeschwerde)
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nach 3502 hätte ich jetzt auch abgerechnet, bin mir aber nicht 100%ig sicher. Hatte so einen Fall noch nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.