Einschreiben verschollen, was nun?

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ReNoSchnuffel81
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#1

15.04.2008, 11:45

Hallo zusammen. WIr haben ein kleines Problem. Unsere Mandantschaft hat ein Einwurfeinschreiben aufgegeben und ist davon ausgegangen, dass dieses auch zugestellt wurde. Nunmehr sind wir in die Beweislast gekommen, dies auch zu beweisen. Wir haben daher auf der Seite der Post die Nr. des Einschreibens eingegeben mit dem Ergebnis:

"Am ... erfolgte ein Zustellungsversuch. Leider konnten zu dieser Sendung keine weiteren Informationen gefunden werden"

Ein Anruf bei der Post ergab leider nur, dass wir einen Nachforschungsantrag stellen müssen. Dieser dauert aber wohl bis 3 Wochen. So lange haben wir keine Zeit mehr?

Was kann ich tun? :shock:

Vielen Dank schon mal vorab!

Schnuffel
StineP

#2

15.04.2008, 11:49

Neues Einschreiben... Sowas macht man mit Rückschein am besten.

Ärgerlich.
Gast

#3

15.04.2008, 11:51

und auf jeden Fall den Nachforschungsantrag stellen!!!!
*Butterfly_83*

#4

15.04.2008, 11:52

Ich denke auch es geht nur mit dem Nachforschungsantrag.
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Kichererbse
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#5

15.04.2008, 11:54

Zumindest gibts dann bei negativem Nachforschungsauftrag das Geld zurück samt Entschädigung von ich glaub 20 - 25 €. Hilft jetzt zwar nicht bei eurem zeitlichen Problem, aber ansonsten

:zustimm StineP
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#6

15.04.2008, 11:59

Es gibt leider nicht das ganze Geld zurück, sondern nur die 20,00 €!

Du kannst nur einen Nachforschungsantrag stellen, schneller geht es leider auch nicht. Das ist leider Pech...
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Kichererbse
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#7

15.04.2008, 12:51

20,00 € plus Einschreibegebühr, doch, doch, doch

wir haben es mehr als einmal durch!
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#8

15.04.2008, 14:09

Gott sei Dank ist bisher noch nie ein Enischreiben verloren gegangen.. wenn man bedenkt das man manchmal ja auch Grundschuldbriefe per EInschreiben verschickt.. wie soll man die eigentlich versichern, das geht noch nicht mal per Paket..

aber grundsätzlich ist ein Einschreiben/Rückschein am sinnvollsten, weil ansonsten man keinen Nachweis darüber hat, und ein Einwurfeinschreiben ist sowieso schonmal quatsch, dann schmeißt der Postbote es in irgendeinen Briefkasten..
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skugga
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#9

15.04.2008, 14:25

Dafür haste bei Einschreiben/RSchein ein echtes Problem, wenn der Empfänger es nicht abholt/annimmt.

Beim Einwurfeinschreiben greift immerhin die Zugangsfiktion und der Nachweis ist immerhin einigermaßen zu führen.

Ansonsten gilt nach wie vor: Der sicherste Weg ist Zustellung per GVZ.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#10

15.04.2008, 15:09

@Kichererbse
Ja, mit der Einschreibegebühr. Aber der tatsächliche Wert der Sendung, z.B. Konzertkarten werden nicht geldlich ersetzt! :klugscheiss

@skugga
Schön wär`s. Ich habe diese Probleme täglich und leider auch schon Urteile, bei denen die Zugangsfiktion nicht galt. Kommt leider immer auf den Richter an...
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