schon klar
Ich hab dich schon richtig verstanden, an die Variante "Gegner erstattet Kosten und dann ist ein Guthaben da" hab ich erst garnicht gedacht.
Mal schaun ob Anja vielleicht nochmal schreibt wie das Guthaben entstanden ist
Anrechnung Selbstbeteiligung bei RSV-Guthaben
achso, mmh, stimmt, also es gab keine Gegenseite und somit auch keine Zahlung selbiger (OWi). Vielmehr hatten wir einen Vorschuss berechnet inkl. Terminsgebühr, der Termin wurde dann jedoch aufgehoben aufgrund Einstellung des Verfahrens. Dadurch entstand das Guthaben in der Endabrechnung.
Aber vielen Dank für eure Hilfe, werd ich mal mit meinem Chef diskutieren.
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- skugga
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Ah. In diesem Fall müßt Ihr das Guthaben leider zurückzahlen.
Aber merk Dir das mit dem Quotenvorrecht mal bzw. sags Deinem Chef; das ist nämlich nicht so allgemein bekannt.
Aber merk Dir das mit dem Quotenvorrecht mal bzw. sags Deinem Chef; das ist nämlich nicht so allgemein bekannt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Puuh, das wird meinem Chef aber nicht schmecken!!! Egal!
Nochmals Danke und das Thema Quotenvorrecht wird dick an meine Pinnwand genagelt!
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- skugga
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Nix zu danken! Stell Dich aber drauf ein, dass Du bei dem Thema von diversen RSV angemotzt werden wirst; selbst dort ist der Sachverhalt nämlich den wenigsten bekannt... Aber bloß nicht einschüchtern lassen!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- rena
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Hallo zusammen,
wir haben einen Fall bei dem die RS gezahlt hat, der Mdt. die Selbstbeteiligung bezahlt hat und nun bei meiner Abrechnung (aufgrund unterschiedlicher Streitwerte für außergerichtlich und gerichtlich) durch Anrechnung GG und geringeren GK ein Guthaben entsteht in Höhe von 36,13 EUR.
Muss ich diesen Teilbetrag an den Mandanten zunächst auskehren oder an die RS?
wir haben einen Fall bei dem die RS gezahlt hat, der Mdt. die Selbstbeteiligung bezahlt hat und nun bei meiner Abrechnung (aufgrund unterschiedlicher Streitwerte für außergerichtlich und gerichtlich) durch Anrechnung GG und geringeren GK ein Guthaben entsteht in Höhe von 36,13 EUR.
Muss ich diesen Teilbetrag an den Mandanten zunächst auskehren oder an die RS?
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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GK-Erstattungen sind direkt an die RSV weiterzuleiten, wenn diese in Vorleistung gegangen ist. Alles andere unterliegt dem Quotenvorrecht.
Ich gehe mal davon aus, dass die RSV die ursprünglichen GK gezahlt hatte. Wie hoch ist das jetzt entstandene GK-Guthaben?