HILFE, habe gerade festgestellt, dass ich beim Buchen im Massebuch 4 mal vergessen habe, den Zahlungsgrund anzugeben also z.B. Kaufpreiszahlung oä., wie kann ich das hinterher nachholen? muss ich es evtl. nicht nachholen, habe aber bei drei anderen Beträgen den Grund angegeben!
DANKE
Fehler im Massebuch
- Puschelchen
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Ich trage eigentlich nur ein, von wem das Geld kommt. Den Grund muss man glaube ich nicht eintragen. Ich schreibe allerdings auch in der Überschrift zur Masse rein "Kaufvertrag zur UR-Nr. ....", so dass sich daraus ergibt, dass es sich um den KP handelt.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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MH, dann versuch ich das dieses mal hier mal so durchzuschmuggeln, vielleicht merkt er es ja gar nicht (cheffe), in diesem büro hier, haben die das immer angegeben und ich hab es halt jetzt einfach vergessen....bei der vierten und fünften buchung
Ich nehme an, Du buchst das über RA Micro?
Du kannst das natürlich auch handschriftlich nachtragen und musst das dann mit einem Ergänzungsvermerk und Siegel vom Notar unterschreiben lassen.
Du kannst das natürlich auch handschriftlich nachtragen und musst das dann mit einem Ergänzungsvermerk und Siegel vom Notar unterschreiben lassen.
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ja über ramicro, aber muss ich den grund angeben, also ist das vorschrift?
Ich kann Dir jetzt zwar keinen § auf die Schnelle sagen, aber ich weiß, dass das im Rahmen der Notarprüfung verlangt wird. Wir mussten immer einen Grund angeben.
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Die Führung von Verwahrungs- und Massenbuch ist in den §§ 10 bis 12 DONot geregelt.
Hinsichtlich der Form wird auf die Anlagen 3 bzw. 4 (Verwahrungsbuch) und 5 (Massenbuch) verwiesen.
Aus diesen Mustern ergibt sich, dass der Einzahler (bei einer Bank sowohl der Name der Bank als auch des Kunden, für den gezahlt wird) anzugeben ist.
Die Angabe des Grunds der einzelnen Zahlungen (z.B. "Kaufpreiszahlung") ist danach nicht vorgeschrieben (vgtl. auch die Überschriften der Spalten 3 "Bezeichnung des Auftraggebers" bzw. "Bezeichnung des Empfängers".
@Bibi
Gem. § 12 Abs. 2 Satz 2 DONot sind im Massenbuch den Eintragungen, welche dieselbe Verwahrungsmasse betreffen, die Bezeichnung der Masse, die laufende Nummer und die Nummer der Urkundenrolle voranzustellen.
Aus der Überschrift muss man also erkennen können, um was für ein Geschäft es sich handelt.
@Kordu
Es ist schon interessant, was im Rahmen von Prüfungen verlangt wird. Frag den Prüfer einfach beim nächsten Mal, wo Du das nachlesen kannst!
Hinsichtlich der Form wird auf die Anlagen 3 bzw. 4 (Verwahrungsbuch) und 5 (Massenbuch) verwiesen.
Aus diesen Mustern ergibt sich, dass der Einzahler (bei einer Bank sowohl der Name der Bank als auch des Kunden, für den gezahlt wird) anzugeben ist.
Die Angabe des Grunds der einzelnen Zahlungen (z.B. "Kaufpreiszahlung") ist danach nicht vorgeschrieben (vgtl. auch die Überschriften der Spalten 3 "Bezeichnung des Auftraggebers" bzw. "Bezeichnung des Empfängers".
@Bibi
Gem. § 12 Abs. 2 Satz 2 DONot sind im Massenbuch den Eintragungen, welche dieselbe Verwahrungsmasse betreffen, die Bezeichnung der Masse, die laufende Nummer und die Nummer der Urkundenrolle voranzustellen.
Aus der Überschrift muss man also erkennen können, um was für ein Geschäft es sich handelt.
@Kordu
Es ist schon interessant, was im Rahmen von Prüfungen verlangt wird. Frag den Prüfer einfach beim nächsten Mal, wo Du das nachlesen kannst!
Ja, Du hast Recht, lieber Revisor. Es ist wirklich interessant, was alles so verlangt wird.Revisor hat geschrieben:@Kordu
Es ist schon interessant, was im Rahmen von Prüfungen verlangt wird. Frag den Prüfer einfach beim nächsten Mal, wo Du das nachlesen kannst!
Aber ich habe es aufgegeben, bei einigen Prüfern nach Gründen zu fragen. Einige sind sehr nett und geben auch vernünftige Auskunft, andere murmeln irgendwas vor sich hin (was wohl bedeutet, dass sie's selbst nicht wissen ).
Aber Du als Revisor wirst doch sicherlich auch schon bemerkt haben, dass man in den zu prüfenden Notarbüros besonders freundlich behandelt wird, weil man einfach keine Lust auf lange Diskussionen und Ärger hat.
Da gibt's nämlich auch so einige Spezies, die dann erstmal so "richtig" gründlich anfangen. Nein danke, das muss ich nicht haben.
Ich mach das jetzt einfach so, wie das unsere Revisoren haben wollen und fertig. Es lebt sich leichter damit! Und es gibt wirklich Schlimmeres!
@Puschelchen: Aber für Dich sind das doch gute Nachrichten!
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Und ich dachte immer, ich würde so nett behandelt, weil ich auch so nett bin!Kordu hat geschrieben: Aber Du als Revisor wirst doch sicherlich auch schon bemerkt haben, dass man in den zu prüfenden Notarbüros besonders freundlich behandelt wird, weil man einfach keine Lust auf lange Diskussionen und Ärger hat.
Bestimmt, bei Dir ist das bestimmt so!!!Revisor hat geschrieben:Und ich dachte immer, ich würde so nett behandelt, weil ich auch so nett bin!
Leider kann ich das ja nicht selbst überprüfen, weil Du ja in NRW "Dein Unwesen" treibst!