Folgender Fall:
Wir haben für Mandant das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil Lohn nicht bezahlt wurde.
Dann haben wir Klage eingereicht, auf Zahlung des ausstehenden Lohnes und Herausgabe/Erstellung der Arbeitspapiere.
Kann ich die Kündigung gesondert abrechnen, oder muss man das so sehen, dass sich die Klage wg. Arbeitsentgelt an die Kündigung anschließt?
ArbR - zwei Angelegenheiten?
Die Kündigung ist außergerichtlich gesondert abzurechnen und dann die Lohnklage gerichtlich ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr. Es sind ja zwei verschiedene Gegenstände.
... aber warum habt ihr für euren mandanten gekündigt?? nur weil er keinen lohn bekommen hat. ihr habt ihn aber darüber aufgeklärt, dass er jetzt beim arbeitsamt eine drei-monatige-sperrfrist bekommt.