Hallo zusammen,
ich habe hier ein kleines Problem und komm nicht weiter mit der Anrechnungsproblematik.
Zunächst haben wir die Gegenseite außergerichtlich auf Zahlung von ca. € 50.000. Daraufhin wurde ein Teilbetrag geleistet.
Da zunächst noch ein Restbetrag von ca. 3.500 offen war, haben wir MB beantragt mitsamt Verfahrenskosten in Höhe von € 689,90. Gegen den MB wurde Widerspruch eingelegt und das Verfahren ist ins streitige Verfahren übergegangen. Dort wurde aber nur noch ein Betrag von ca. € 3.000 geltend gemacht. Der Rechtsstreit ist zwischenzeitlich durch VU erledigt.
Da die Akte während des Verfahrens an ein anderes Dezernat in der Kanzlei übergeben wurde, wurde versehentlich der KfB falsch beantragt und zwar nur in Höhe eines Betrages von € 791,31 (vielleicht auch etwas weniger, ich habe die Akte leider gerade nicht vorliegend).
Nun soll ich prüfen, ob noch was festgesetzt werden kann und in welcher Höhe.
Ich sitze gerade sowas von auf dem Schlauch und wäre für jede Anregung un Hilfe dankbar.
ich habe hier ein kleines Problem und komm nicht weiter mit der Anrechnungsproblematik.
Zunächst haben wir die Gegenseite außergerichtlich auf Zahlung von ca. € 50.000. Daraufhin wurde ein Teilbetrag geleistet.
Da zunächst noch ein Restbetrag von ca. 3.500 offen war, haben wir MB beantragt mitsamt Verfahrenskosten in Höhe von € 689,90. Gegen den MB wurde Widerspruch eingelegt und das Verfahren ist ins streitige Verfahren übergegangen. Dort wurde aber nur noch ein Betrag von ca. € 3.000 geltend gemacht. Der Rechtsstreit ist zwischenzeitlich durch VU erledigt.
Da die Akte während des Verfahrens an ein anderes Dezernat in der Kanzlei übergeben wurde, wurde versehentlich der KfB falsch beantragt und zwar nur in Höhe eines Betrages von € 791,31 (vielleicht auch etwas weniger, ich habe die Akte leider gerade nicht vorliegend).
Nun soll ich prüfen, ob noch was festgesetzt werden kann und in welcher Höhe.
Ich sitze gerade sowas von auf dem Schlauch und wäre für jede Anregung un Hilfe dankbar.