Gegenstandswert bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

26.02.2008, 10:54

Hallo! Kann mir jemand sagen wie sich der Gegenstandswert bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechnet? Glaube 3 Monate, bin mir aber nicht sicher...

Danke!!
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Monte
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#2

26.02.2008, 10:55

Richtig.letzter Bruttomonatslohn x 3
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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Smilie
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#3

26.02.2008, 10:58

:zustimm Monte.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Monte
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#5

26.02.2008, 11:00

Gern geschehen.
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Sassi
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#6

26.02.2008, 11:00

§ 42 Abs. 4 GKG
Liebe Grüße aus München
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Monte
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#7

26.02.2008, 11:03

Sorry?Hab da zwar grad nciht in den Paragraphen geuckt,aber was hat das GKG mit dem Gegenstandswert zu tun?Außer dass du da die Höhe der Gerichtskosten entsprechend dem Streitwert sehen kannst?
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lillysss

#8

26.02.2008, 11:10

Richtig, dreifaches Monatsbrutto, § 12 Abs. 7 ArbGG.

Allerdings muss man auch Zulagen und Gratifikationen berücksichtigen, die Rechtsprechung besagt, dass das "durchschnittliche dreifache Monatsbrutto" anzusetzen ist.

Wenn der Mandant also Weihnachtsgeld und somit 13 Gehälter pro Jahr kriegt, muss man Monatsbrutto x 13 : 12 rechnen.
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Monte
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#9

26.02.2008, 11:13

Ja gut.Von der Tatsache war ich mal ausgegangen bzw. hatte ich vorausgesetzt.
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lillysss

#10

26.02.2008, 12:31

Hab ich mir schon gedacht, aber sicher ist sicher - bei uns im Kurs waren alle wild am notieren, als der Dozent das sagte, das scheint also nicht so ne weit verbreitete Information zu sein :D
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