Hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe, dass mir vielleicht jemand bei meiner Problematik behilflich sein kann.
Ich habe gegen eine Schuldnerin ZV-Kombi-Autrag gestellt. GVZ hat mitgeteilt, dass pfändbare Habe nicht vorhanden ist. Und die E. V. konnte die Schuldnerin nicht abgeben, da sie ein ärztliches Attest über das Burnout-Syndrom vorgelegt hat und deshalb nicht in der Lage sei, die E. V. abzugeben.
Soweit der Sachverhalt. Nun meine Frage:
Wenn die Schuldnerin nicht in der Lage ist, die E. V. abzugeben, kann ich doch bei Gericht einen Antrag auf Beiordnung eines Betreuers für die Vermögensfürsorge stellen, der dann für die Schuldnerin auch die E. V. abgeben muss.
1. Bei welchem Gericht muss ich den Antrag nun stellen? (Vollstreckungsgericht oder Vormundschaftsgericht?)
2. Wie sieht denn so ein Antrag aus? (Begründung?)
Vielleicht hat jemand ein Muster?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!!