Gebühr ZV - eidesstattliche Versicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

15.01.2008, 14:45

Hallöchen,

Sachverhalt: PKH für ZV bewilligt; ZV-Auftrag i.V.m. Anschluss-EV gestellt. GVZ war bei Schuldner: dieser hat in 2006 EV abgegeben. GVZ hat Titel + Unterlagen an zuständiges AG wg. Erteilung Abschrift Vermögensverzeichnis übersandt.

Frage: Kann ich die EV-Gebühr abrechnen???? Ich meine nein, bin mir aber nicht ganz sicher.

DANKE vorab!
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Silwyna
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#2

15.01.2008, 14:50

Wir rechnen die immer ab, da hat es bisher auch nie Probleme gegeben. Du hast den Antrag ja gestellt, also hattest du auch die Arbeit (auch wenn es vielleicht nur ein Mausklick mehr ist wegen ZV-Antrag *g*).
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
_steffi_

#3

15.01.2008, 14:57

:zustimm
EV Gebühr entsteht schon bei Antrag

LG
Steffi
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petramaus
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#4

15.01.2008, 14:59

Ja, EV-Gebühr ist angefallen. :zustimm
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Bino
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#5

15.01.2008, 18:42

:zustimm
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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monk
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#6

15.01.2008, 22:09

Ich rechne die Gebühr ebenfalls ab und es hat auch bei uns noch nie Probleme gegeben.
Mancher wartet bis die Zeit sich wandelt, mancher andere
sieht die Chance und handelt!
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!
Jupp03/11

#7

15.01.2008, 22:18

und dieses sollte verboten werden, weil eine Anwaltspflicht, nämlich die vorherige Ermittlung, nicht erfüllt ist.
_steffi_

#8

16.01.2008, 08:09

aber Gesetz ist Gesetz.

Gerold/ Schmidt VV 3309 Rn 66
Gast

#9

20.01.2008, 16:16

Hallo!

also mit den Gebühren für den Antrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicheurng ist es so, dass die Gebühr nur anfällt, wenn der Schuldner tatsächlich auf den eigenen Antrag hin die EV abgibt und wenn man den Antrag auf Abgabe der EV stellt und der Schuldner die EV innerhalb der letzten 3 Jahre schon geleistet hat und man daraufhin eine Ablichtung des Vermögensverzeichnisses erhält. Wenn man allerdings nur einen Antrag auf Erteilung einer Ablichtung des Vermögensverzeichnisses beim Vollstreckungsgericht stellt, dann fällt die 0,3 Gebühr nicht an.
India
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#10

20.01.2008, 16:26

kb_bauer, :respekt
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