Ich habe dazu einen ähnlichen Fall und hoffe ihr könnt mir helfen..
Der Beklagte sitzt in Essen und hat sich für einen Prozess vor dem Gericht in Duisburg einen Anwalt aus Hamburg genommen, der jetzt seine Reisekosten im KFA geltend macht. Ich bin lange aus dem Beruf und weiß nicht so recht wo ich anfangen soll zu suchen....
Vielen Dank für Eure Hilfe
Resiekosten und Abwesenheitsgelder
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 32
- Registriert: 12.10.2023, 13:40
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17916
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Anwalt am dritten Ort....das ist das, was in diesem Fall vorliegt - erstattungsfähig: höchstens die Fahrtkosten von Essen nach Duisburg.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 32
- Registriert: 12.10.2023, 13:40
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Daaaankeschön !!!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 12.02.2024, 15:52
- Beruf: REFA
- Software: RA-Micro
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe auf eure Rückmeldung.
Ich habe diesbezügl. folgende Konstellation in einer Unfallsache:
Zuständiges Gericht: Velbert.
Beklagter zu 1.) sitzt ebenfalls in Velbert.
Die für ihn zuständige Versicherungsgesellschaft als Beklagte zu 2.) sitzt in Münster.
Sie beauftragt einen RA in Essen.
im KfA sind nun Reisekosten + Abwesenheitsgelder angesetzt.
Könnt ihr mir bitte kurz erklären, ob und in welcher Höhe diese tats. erstattungsfähig sind?
Ich habe hierzu bereits recherchiert, dass zumindest die Reisekosten bis zum entferntesten Ort, also Heiligenhaus, erstattungsfähig sind, bin aber trotzdem nicht sicher.. und ich weiß auch nicht so recht was ich dem Gericht dazu schreiben soll..
LG
ich hoffe auf eure Rückmeldung.
Ich habe diesbezügl. folgende Konstellation in einer Unfallsache:
Zuständiges Gericht: Velbert.
Beklagter zu 1.) sitzt ebenfalls in Velbert.
Die für ihn zuständige Versicherungsgesellschaft als Beklagte zu 2.) sitzt in Münster.
Sie beauftragt einen RA in Essen.
im KfA sind nun Reisekosten + Abwesenheitsgelder angesetzt.
Könnt ihr mir bitte kurz erklären, ob und in welcher Höhe diese tats. erstattungsfähig sind?
Ich habe hierzu bereits recherchiert, dass zumindest die Reisekosten bis zum entferntesten Ort, also Heiligenhaus, erstattungsfähig sind, bin aber trotzdem nicht sicher.. und ich weiß auch nicht so recht was ich dem Gericht dazu schreiben soll..
LG
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17916
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Genau so ist es.....die Reisekosten bis zum weitest entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sind erstattungsfähig. Die Versicherung hat einen Anwalt am dritten Ort (also weder Sitz der Versicherung, noch Bezirk des Prozessgerichts) beauftragt, sodass die Reisekosten (wie angegeben) nur bis zu dieser Grenze erstattungsfähig sind. Kannst Du auch hier nochmals nachlesen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 12.02.2024, 15:52
- Beruf: REFA
- Software: RA-Micro
Hallo nochmal an alle
ich habe noch eine Frage:
Wie verhält es sich bei Gerichten, die über die eigene Stadtgrenze hinaus nicht zuständig sind, zB Düsseldorf, dort gibt es keinen Eintrag zum entferntesten Ort/Fahrtkosten.
Kann der RA am dritten Ort dann seine tatsächlichen Reisekosten im KFA ansetzen?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe noch eine Frage:
Wie verhält es sich bei Gerichten, die über die eigene Stadtgrenze hinaus nicht zuständig sind, zB Düsseldorf, dort gibt es keinen Eintrag zum entferntesten Ort/Fahrtkosten.
Kann der RA am dritten Ort dann seine tatsächlichen Reisekosten im KFA ansetzen?
Vielen Dank im Voraus.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14518
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nein, es gibt dann schlicht gar keine Reisekosten. Wie auch innerhalb der Berliner Stadtgrenzen.