Guten Abend!
Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet.
Ziffer 1. Aufhebung des Erbbaurechts
Ziffer 2. Grundstückskaufvertrag mit Grundbuchberichtigung und Fälligkeitsvoraussetzung, dass Erbbaugrundbuch geschlossen ist.
Verstehe ich RandNr. 879 des Streifzugs richtig, dass die Aufhebung des Erbbaurechts und Löschung des Vorkaufsrechts nicht einzeln bewertet wird, da es in diesem Fall zur Durchführung des Kaufvertrages gehört?
Gibt es hier Meinungen dazu?
VG Daniela
Kaufvertrag mit Aufhebung Erbbaurecht
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Klingt für mich ganz überzeugend die Rn. 879 in Notarkasse, Streifzug.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Vielen Dank!
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