Hallo Ihr.
In einer Verkehrsunfallsache sind noch unsere Gebühren teilweise offen. Der deutsche Schadensregulierer möchte nicht mehr bezahlen und ich soll nun einen Mahnbescheid einreichen. Den deutschen Schadenregulierer haben wir vom Deutschen Büro Grüne Karte mitgeteilt bekommen.
Richtigerweise gebe ich im Mahnbescheid nun das Deutsche Büro Grüne Karte auch an, oder?
Mahnbescheid gegen Deutsches Büro Grüne Karte?
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Warum solltest du einen Mahnbescheid gegen Grüne Karte machen? Du musst wenn einen MB gegen den deutschen Schadenregulierer machen, der dir mitgeteilt wurde.
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Guten Morgen,
das 1x1 des Mahnverfahrens: Antragsteller (= Gläubiger) vs. Antragsgegner (= Schuldner)...
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Gruß
Oli
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Meiner Meinung nach darf er das gar nicht. Der von Büro Grüne Karte mitgeteilte Schadenregulierer ist nämlich nicht passivlegitimiert, zumindest so mein Kenntnisstand.HaseHase2345 hat geschrieben: ↑06.02.2023, 08:05Warum solltest du einen Mahnbescheid gegen Grüne Karte machen? Du musst wenn einen MB gegen den deutschen Schadenregulierer machen, der dir mitgeteilt wurde.
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Also wenn wir in solchen Sachen klagen, dann gegen das Deutsche Büro Grüne Karte. Dürfte sich mit dem MB auch so verhalten. Aber wäre Klage nicht gleich besser
Die Gegenseite dürfte ja eh Widerspruch einlegen.
Um wie viel geht es denn überhaupt?
Die Gegenseite dürfte ja eh Widerspruch einlegen.
Um wie viel geht es denn überhaupt?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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Danke für die Antworten.
Es geht um knapp 1.200 €.
Auf dem Schreiben der Grünen Karte ist der Hinweis, dass - sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - nicht das mit dem Vorgang befasste UNternehmen, sondern ausschließlich das Deutsche Büro Grüne Karte zu verklagen ist,
Es geht um knapp 1.200 €.
Auf dem Schreiben der Grünen Karte ist der Hinweis, dass - sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - nicht das mit dem Vorgang befasste UNternehmen, sondern ausschließlich das Deutsche Büro Grüne Karte zu verklagen ist,