Hallo zusammen,
Der Beschluss liegt uns vor. Kosten trägt die staatskasse..nun meine Frage folgende Gebühren würde ich abrechnen:
4100
4104
4108
4141
+ km und Abwesenheitspauschale.
+ Post
+mwst
Nun meine frage ansich. Es waren zwei Anwälte beim Termin von uns u d wenn ich es richtig sehe bekommen wir nur für einen Anwalt die Gebühren da wir für den anderen keine Vollmacht haben oder?
Hotelgebühren gibt es auch nicht, oder? Anwälte nicht aus ortsansässiger Kanzlei.
Hoffentlich kann mir jemand helfen
Lg
Einstellung nach 153 ans 2 StPo
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1993
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
IdR werden nur für einen RA die Gebühren erstattet.
Wenn Übernachtung erforderlich war, würde ich mit entsprechender Begründung versuchen, die Hotelkosten erstattet zu bekommen.
Wenn Übernachtung erforderlich war, würde ich mit entsprechender Begründung versuchen, die Hotelkosten erstattet zu bekommen.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Du kriegst keine 4141 für eine Einstellung in der Hauptverhandlung. Die 4141 ist für die Vermeidung der Hauptverhandlung. Die 4106 fehlt aber, kommt aufs Selbe raus, von der Höhe her.
Erstattungsfähigkeit von Reise- und Übernachtungskosten für einen Anwalt musst Du halt nach den üblichen Kriterien des §91 Abs.2 ZPO prüfen, der gilt vollumfänglich auch für die Kostenerstattung nach §464d StPO. Der zweite Anwalt ist deshalb außen vor, mit Vollmacht oder ohne. Bloss weil ich drei Verteidiger bevollmächtige, krieg ich nicht 3x Gebühren erstattet.
Erstattungsfähigkeit von Reise- und Übernachtungskosten für einen Anwalt musst Du halt nach den üblichen Kriterien des §91 Abs.2 ZPO prüfen, der gilt vollumfänglich auch für die Kostenerstattung nach §464d StPO. Der zweite Anwalt ist deshalb außen vor, mit Vollmacht oder ohne. Bloss weil ich drei Verteidiger bevollmächtige, krieg ich nicht 3x Gebühren erstattet.
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Darf ich mal vorsichtig anmerken, dass ich mit dieser Formulierung erstmal überhaupt keine Erstattung aus der Staatkasse sehe? Steht da auch noch was zu den notwendigen Auslagen?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 2
- Registriert: 13.12.2022, 13:51
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zu last..
Ja vielen Dank für eure Hilfe.
Ich denke wir bekommen keine Hotelkosten erstattet.
Habe nun abgerechnet
4100
4104
4106
4108
Km für gerichtsbezirk
Abwesenheit für gerichtsbezirk
AE + Kopien
Klar Porto und mwst
Mir war es bewusst, daß wir den zweiten Ra nicht aus der Staatskasse bekommen. Muss Mandant selber tragen
Ja vielen Dank für eure Hilfe.
Ich denke wir bekommen keine Hotelkosten erstattet.
Habe nun abgerechnet
4100
4104
4106
4108
Km für gerichtsbezirk
Abwesenheit für gerichtsbezirk
AE + Kopien
Klar Porto und mwst
Mir war es bewusst, daß wir den zweiten Ra nicht aus der Staatskasse bekommen. Muss Mandant selber tragen