Hallo an Alle!
Mir liegt ein Haftbefehl gegen einen Schuldner vor, dessen Aufenthalt ich nunmehr in einem Drogen-Therapiezentrum ermitteln konnte.
Ich stehe mir gerade nur wegen dem Formular selber im Weg: Ich gebe neben Pkt. I (Verhaftung) auch Pkt. G1 (Abnahme VermAusk) an, richtig!? Weil letzteres begehre ich sowieso und wenn der Schuldner dann wieder nicht die VermAusk abgeben möchte, kann der GVZ ja gleich zur Verhaftung übergeben, richtig?!
Ich hab selten mal eine Vollstreckung aus einem Haftbefehl...
Wie immer im Voraus: Vielen Dank für eure Antworten!
Vollstreckung aus Haftbefehl, Schuldner in Therapiezentrum
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3184
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
ich kenne mich rechtlich nicht aus aber würde mal sagen dass wohn niemand jemand aus einem Krankenhaus oder Therapiezentrum wegen einer blöde VA rausholen kann
- Birne
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1185
- Registriert: 29.09.2010, 08:39
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Sachsen
Den Fall, in einem Therapiezentrum zu vollstrecken, hatte ich tatsächlich auch bisher noch nicht. Aber der Gerichtsvollzieher könnte doch vor Ort die Abnahme durchführen...
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei.