Hallo zusammen,
vorab schon mal, ich habe vielleicht ein oder zwei Vollstreckungen im Jahr und kenne mich daher nicht wirklich gut aus in der Zwangsvollstreckung.
Ich habe folgendes Problem.
Ich habe einen PfüB beantragt. Drittschuldnerin war die Deutsche Bank.
Nun kommt von der Postbank eine Drittschuldnererklärung mit folgendem Inhalt:
"Ihre Pfändungsmaßnahme betrifft die Deutsche Bank AG, auf die die DB Privat- und Firmenkundenbank AG mit den Marken Deutsche Bank, Postbank - eine Niederlassung der Deutsche Bank AG (Postbank) und DSL Bank - eine Niederlassung der Deutsche Bank AG (DSL-Bank) verschmolzen wurde. Nachstehende Erklärung bezieht sich auf die Kundenbeziehung zum Schuldner unter allen vorgenannten Marken.
Ihre Pfändung geht ins Leere. Die gepfändet Ansprüche bestehen nicht und stehen auch nicht in Aussicht."
Heißt das für mich, dass die Geschäftsbeziehung zwischen Schuldner und der Bank nicht mehr besteht oder dass diese schon noch besteht, aber es kein Guthaben auf dem Konto gibt?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Pfändung Deutsche Bank Postbank Drittschuldnererklärung
- Anahid
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Für mich stellt sich eher die Frage, was Du denn da gepfändet hast? Denn die Aussage: "Die gepfändeten Ansprüche bestehen nicht und stehen auch nicht in Aussicht." lesen sich für mich eher so, als wenn Deine Anspruchsgrundlage falsch ist.
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- AliceImWunderland
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Du hast nur den Anspruch D angekreuzt und die Kontonummer eingegeben, sonst nichts? Dieser Satz kommt mir auch komisch vor. Den Satz "Ihre Pfändung geht ins Leere. Die gepfändet Ansprüche bestehen nicht." kenne ich zu Genüge. Aber der Zusatz "und stehen auch nicht in Aussicht" sieht für mich so aus, als ob du auch künftige Ansprüche gepfändet hättest.....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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ja genau. Ich habe nur D angekreuzt und die Iban angegeben.
Im Titel steht, dass die Beklagte verurteilt wird, künftig monatliche € .... an den Kläger zu zahlen hat (betriebliche Rente).
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So einen Satz hab ich echt noch nicht gelesen. Normal schreiben die schon deutlich hin, was gemeint ist (z.B. Schuldner passt nicht oder Geschäftsbeziehung besteht nicht (mehr) oder oder oder).
Und du hast auch nicht die Kreuzchen auf Seite 8 vergessen?
@Alice: machen wir das nicht immer (bis die Forderung getilgt ist)? :
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Die Kreuzchen auf Seite 8 (Sparguthaben, Schließfach u. Kontoauszüge) sind auch gemacht. Vielleicht schreibe ich die Postbank einfach mal an, dass sie mitteilen sollen, ob die Geschäftsbeziehung noch besteht oder nicht. Hab auch schon meine zwei Kolleginnen in der Kanzlei gefragt. Die können sich die DS-Erklärung auch nicht erklären.
- icerose
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Ja, versuch das. Telefonieren wird ja wahrscheinlich keinen Erfolg bringen.
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- AliceImWunderland
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Schon richtig was du schreibst. Der Satz ist trotzdem seltsam. Etwa so, als ob man bei einem Kreditinstitut eine Pfändung gemacht hat für den Fall, dass der Schuldner dort in Zukunft mal ein Konto eröffnen möchte.
Vielleicht wollte auch nur derjenige, der die Drittschuldnererklärung geschrieben hat, besonders schlau klingen.
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