mehrere Antragsteller im Mahnbescheid vergessen
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Dann sind das nach meiner Ansicht aber 4 eigenständige Angelegenheiten. Ich würde glaub ich Einzelmahnbescheide machen, entsteht ja auch jeweils ein eigener Gebührenanspruch.
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Pepples hat geschrieben:Dann sind das nach meiner Ansicht aber 4 eigenständige Angelegenheiten. Ich würde glaub ich Einzelmahnbescheide machen, entsteht ja auch jeweils ein eigener Gebührenanspruch.
Im Mahnverfahren wird bei mehreren Antragstellern grundsätzlich von Gesamtgläubigern ausgegangen. Dies ist hier ja nicht der Fall.
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Okay, danke euch
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Wenn das vier verschiedene Personen mit eigenen Ansprüchen sind und nicht die Zahlung nur durch eine Person gezahlt wurden (wie bei der Themenstarterin), dann sehe ich keinen Raum dafür, alle Forderungen in einem einzigen Mahnverfahren geltend zu machen. Meiner Meinung nach musst Du dann 4 MB beantragen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hallo,
ich hole mal das alte Thema hervor.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man dann für jeden Antragsteller einen eigenen Mahnbescheid beantragen muss. Und was zu Baptistine problem mit den Flugentschädigungen gesagt wurde.
Wir haben schon oft Klagen für Familien eingereicht bei Flugverspätungen. Mein Chef macht zwar oft Abtretung bspw. der Ehefrau an Ehemann, aber ungern der gemeinsamen Kinder an den Vater oder die Mutter als Antragsteller, da er mal ein Urteil gelesen hat, wo die Abtretung wegen 181 BGB nicht anerkannt wurde und der Kläger bezüglich dieses Anspruchs des Kindes verloren hatte. Viele andere Gerichte hatten da allerdings kein Problem mit. Ihm ist das Risiko aber zu hoch.
Wir haben hier auch ein Urteil, dass der, der bucht (Im Beispiel der Vater), auch für alle anderen, für die er mitgebucht hat, mitklagen kann (also auch ohen Abtretung), aber es gibt wohl auch Gerichte, die sagen, dass der Ausgleichsanspruch nur dem Reisenden zusteht.
Wie auch immer: Am liebsten machen wir es also bei einer Klage so:
Das Problem mit Gesamtgläubiger usw ergibt sich doch nur, wenn ich 3 Antragsteller im Mahnbescheid angebe und dann nur eine Hauptforderung von (hier) 1.200 Euro, wo man dann nicht weiss, ob alle dei 1.200 oder zu welchem Anteil jeder was bekommen soll. Oder sehe ich das falsch?
Liebe Grüße, Giselle
ich hole mal das alte Thema hervor.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man dann für jeden Antragsteller einen eigenen Mahnbescheid beantragen muss. Und was zu Baptistine problem mit den Flugentschädigungen gesagt wurde.
Wir haben schon oft Klagen für Familien eingereicht bei Flugverspätungen. Mein Chef macht zwar oft Abtretung bspw. der Ehefrau an Ehemann, aber ungern der gemeinsamen Kinder an den Vater oder die Mutter als Antragsteller, da er mal ein Urteil gelesen hat, wo die Abtretung wegen 181 BGB nicht anerkannt wurde und der Kläger bezüglich dieses Anspruchs des Kindes verloren hatte. Viele andere Gerichte hatten da allerdings kein Problem mit. Ihm ist das Risiko aber zu hoch.
Wir haben hier auch ein Urteil, dass der, der bucht (Im Beispiel der Vater), auch für alle anderen, für die er mitgebucht hat, mitklagen kann (also auch ohen Abtretung), aber es gibt wohl auch Gerichte, die sagen, dass der Ausgleichsanspruch nur dem Reisenden zusteht.
Wie auch immer: Am liebsten machen wir es also bei einer Klage so:
- Kläger zu 1 (Vater, Ehemann)
Kläger zu 2 (Mutter, Ehefrau)
Kläger zu 3 (leibliches Kind), gemeinsam vertreten von Kläger zu 1 und 2
beantragen, an die Kläger zu 1 bis 3 jeweils 400 Euro zu zahlen.
Das Problem mit Gesamtgläubiger usw ergibt sich doch nur, wenn ich 3 Antragsteller im Mahnbescheid angebe und dann nur eine Hauptforderung von (hier) 1.200 Euro, wo man dann nicht weiss, ob alle dei 1.200 oder zu welchem Anteil jeder was bekommen soll. Oder sehe ich das falsch?
Liebe Grüße, Giselle
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Ich greife die letzte Antwort noch einmal auf, obwohl sie schon vor einigen Jahren gegeben wurde. Hier stellt sich das Problem aktuell aber - vielleicht kommt eine Dikussion wieder zustande, denn das Thema wurde hier nicht abschließend geklärt.
Ich meine, es geht nicht bei 4 Antragstellern einfach 4 Forderungen anzugeben, denn dann wäre die Bestimmtheit des Titels noch immer nicht erfüllt. Es fehlt noch immer an der konkreten Zuordnungsmöglichkeit. Wem gehört Forderung 1 usw.
Ich würde daher bei 4 einzelnen Mahnbescheiden bleiben. In einer Klage können diese dann ja trotzdem zusammen geltend gemacht werden, falls ein Widerspruch erfolgen sollte.
Gruß, Lola
Ich meine, es geht nicht bei 4 Antragstellern einfach 4 Forderungen anzugeben, denn dann wäre die Bestimmtheit des Titels noch immer nicht erfüllt. Es fehlt noch immer an der konkreten Zuordnungsmöglichkeit. Wem gehört Forderung 1 usw.
Ich würde daher bei 4 einzelnen Mahnbescheiden bleiben. In einer Klage können diese dann ja trotzdem zusammen geltend gemacht werden, falls ein Widerspruch erfolgen sollte.
Gruß, Lola
- Anahid
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Die Meinung von Giselle damals hab ich irgendwie nicht mehr mitbekommen, aber ich bleibe auch dabei, dass mehrere Gläubiger im Mahnbescheid Gesamtgläubiger bedeuten. Will ich für jeden vier Mandanten jeweils eigene Ansprüche geltend machen, dann muss ich auch vier Mahnbescheide machen, wobei ich mich echt frage, wie Du auf die Idee kommst, ein Thema hochzuholen, das seit sechs Jahren schlummert Lola, wenn Du selbst keine Frage in die Richtung hast.
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