Ich steh voll auf dem Schlauch. Normalerweise gehen ja unsere Räumungsklagen bis zum Urteil durch, ab zum Gerichtsvollzieher und dann Räumung.
Nun haben wir aber eine Klage (Gewerbe) erhoben und dort - wie üblich - neben dem offenen Rückstand auch die Räumung sowie Nutzungsentschädigung geltend gemacht.
Die Räumung hat sich ja erledigt, Mein Streitwert für die Räumung bleibt m. E. nach der Jahresbetrag, wie wir ihn in der Klage angegeben haben.
Bei der Nutzungsentschädigung bin ich mir jetzt aber nicht sicher. In der Klage hatten wir auch hier noch den Jahreswert drinnen, haben diesen dann aber, nachdem ja geräumt wurde, "konkretisiert" auf die tatsächlichen 4 Monate, die es dann waren bis zur Räumung.
Verringert sich da mein Streitwert für die Nutzungsentschädigung oder zählt der, den ich in der Klage drin habe? Hatten wir so noch nicht und ich finde irgendwie auch nichts dazu.
Räumung nach Klageeinreichung - Streitwert?
- Badeschlappe26
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Vermutlich einfach den Streitwert ab Datum der Räumung runtersetzen lassen. Räumung weg und Nutzungsentschädigung halt weniger, oder? Dann hätte ich für die Verfahrensgebühr noch den höheren Wert und für die Terminsgebühr dann den geringeren Wert.
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Ganz genau.Badeschlappe26 hat geschrieben: ↑04.05.2020, 12:00Verringert sich da mein Streitwert für die Nutzungsentschädigung oder
Korrekt. Wird das Gericht wahrscheinlich auch so festsetzen.Badeschlappe26 hat geschrieben: ↑04.05.2020, 12:28Dann hätte ich für die Verfahrensgebühr noch den höheren Wert und für die Terminsgebühr dann den geringeren Wert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück