Kostenausgleichsantrag I. - III. Instanz (Nichtzulassung)
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Entschuldigen lässt sich vieles. Nicht entschuldigen lässt sich, dass Du nicht einmal versuchst, eine Rechnung zu erstellen über die man diskutieren kann. Die gängigen Gebühren eines Verfahrens sollten auch nach 5 Jahren noch sitzen. Also sei so lieb und mach einen Abrechnungsvorschlag.kathawngr hat geschrieben:Und entschuldigt, wenn ich viel verlange oder mich auch richtig blöd anstelle, aber in 5 Jahren nach der Ausbildung und keinerlei Kenntnisse im Bereich RVG - lässt sich das doch bestimmt entschuldigen?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.