Voillzug des Polizei und Ordnungsbehördengesetztes

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Nora
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 22.02.2011, 11:31
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

27.02.2018, 10:48

Unser Mandant hat eine Anhörung vor Erlass eines Leisungsbescheides (Vollzug des Polizei und Ordnungsbehördengesetztes
(POG) sowie der Straßenverkehrsordnung (STVO) wg. Abschleppen/Umsetzen seines KFZ bekommen.

Nach einem Schreiben von uns hat sich die Sache erledigt. Ich habe nach RVG 5100; 5101 und 5115 abgerechnet.

Die RS rechnet nun nach einem GW von 300,00 € und 2300 RVG ab.

Was ist richtig ?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14401
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

27.02.2018, 11:39

Verwaltungsrecht jedenfalls. Der Gegenstandswert wird am wirtschaftlichen Interesse bemessen. Wenn es nur ums Umsetzen ging, dürften 300 EUR realistisch sein.
Antworten