Hallo, guten Abend.
Ich habe eine Frage zur Grundbucheinsicht/ - auszug.
Wir sind eine kleine Sozietät mit Anwaltsnotar und Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt will in einer Angelegenheit gegen die Gegenseite vollstrecken und bat den Notar diesbezüglich um einen Grundbuchauszug. Die Gegenseite ist Grundstückseigentümer.
Der Notar hat mit der Angelegenheit nichts weiter zu tun, ist mit ihm aber in einer Sozietät.
Ich bin der Auffassung, dass der Notar ihm nicht den Grundbuchauszug ziehen darf. Ich bin mir aber unsicher und kann es nicht mit exakten Stellen im Gesetz belegen.
Nun meine Frage:
Darf der Notar für den Sozietätspartner den Grundbuchauszug ziehen?
Vielen Dank für eure Antworten und einen schönen Feierabend.
P.S. Der Notar hat den Grundbuchauszug bisher nicht gezogen. Nun bestürmt mich die ganze Zeit der Rechtsanwalt und ich soll ihm nachweisen, wo das steht.
Grundbuchauszug einholen in Sozietät möglich
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Nein der Notar darf das nicht. Grundbuchamt anschreiben und als RA den GB- Auszug anfordern.
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Zu den Bestimmungen im Gesetz, gebe ich mal weiter an die Notarfachangestellten.
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Der Notar darf nicht. Ihr könnt aber einen eigenen Onlinezugang für den Anwalt beantragen. Für den aktuellen Fall geht nur die Anforderung auf dem Postweg.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11