Hallo ich hab mal kurz ne Frage weil ich hierzu iwie nichts gefunden habe.
Wir haben eine Fluggeselschaft wg. Flugverspätung verklagt. Der Termin zur HV wurde durch einen Beschluss aufgehoben, da dass Insolvenzverfahren des Beklagten eröffnet wurde. Meine Fragen ist jetzt ob ich nur die Verfahrensgebühr bekommen oder auch die Terminsgebühr, da der Termin nur 5 Tage vor der HV aufgehoben wurde.
Des Weiteren hatten wir schon einen Korra beauftragt, bekommt der auch was???
Danke !!!
Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17677
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Da Du in der Ausbildung bist: Was ist denn die Voraussetzung einer Terminsgebühr (TG)?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17677
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Das ein Termin stattgefunden hat, ist nicht die Voraussetzung für den Anfall einer TG. Vorbemerkung 3 Nr. 3 RVG sagt ganz klar, dass Voraussetzung ist, dass der Anwalt einen Termin "wahrgenommen" hat, er also bei einem Termin anwesend war.
Und richtig, es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahmen stehen hinter Nr. 3104 VV RVG. Wo in diesen Ausnahmen steht, dass die TG anfällt, wenn der Termin aufgehoben wurde?
Und richtig, es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahmen stehen hinter Nr. 3104 VV RVG. Wo in diesen Ausnahmen steht, dass die TG anfällt, wenn der Termin aufgehoben wurde?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17677
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Was bitte war denn da streng?
Ich persönlich halte es grundsätzlich für sinnvoller, Lösungen mit Auszubildenden zu erarbeiten, als Ihnen einfach eine Antwort hinzuknallen. Schließlich sollen sie ja auch lernen, wo sie etwas nachlesen können. Aber als streng würde ich das nicht unbedingt erachten. Aber Empfindungen sind ja bekannterweise subjektiv.
Ich persönlich halte es grundsätzlich für sinnvoller, Lösungen mit Auszubildenden zu erarbeiten, als Ihnen einfach eine Antwort hinzuknallen. Schließlich sollen sie ja auch lernen, wo sie etwas nachlesen können. Aber als streng würde ich das nicht unbedingt erachten. Aber Empfindungen sind ja bekannterweise subjektiv.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- SiBa
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 411
- Registriert: 25.10.2017, 14:11
- Beruf: ReNoFa + Studentin Wirtschaftsrecht
- Software: RA-Micro
Anahid hat geschrieben:Was bitte war denn da streng?
Ich persönlich halte es grundsätzlich für sinnvoller, Lösungen mit Auszubildenden zu erarbeiten, als Ihnen einfach eine Antwort hinzuknallen. Schließlich sollen sie ja auch lernen, wo sie etwas nachlesen können. Aber als streng würde ich das nicht unbedingt erachten. Aber Empfindungen sind ja bekannterweise subjektiv.
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen...
Einen schönen Tag euch allen...