Fahrtkosten bei PKH
- Adora Belle
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Pflichtverteidiger?
Ich bin im Kostenrecht nicht besonders erfahren, deswegen muss ich nachfragen:sansibar hat geschrieben:Natürlich kannst du keine fiktiven Reisekosten in Ansatz bringen, sondern nur die Kosten, die tatsächlich angefallen sind, in diesem Fall also die der Unterbevollmächtigten.
Die Unterbevollmächtigte schreibt mir eine Rechnung nur über die Reisekosten (Fahrtkosten und Abwesenheit) die ich dann als Anlage beifüge bzw. jetzt in Beantwortung der gerichtlichen Verfügung einreiche?
Dankeschön.
- Adora Belle
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Ich frag nochmal: Geht es um PKH, oder geht es um Verteidigung? Da die Sache "zu Euren Gunsten entschieden" ist, gehe ich eher von einer Zivilsache aus.
Reisekosten werden nur erstattet, soweit sie erforderlich waren. Wo sitzen die Beteiligten? Ist eine Umbeiordnung erfolgt? Welche Kosten macht die UBV denn tatsächlich geltend?
Reisekosten werden nur erstattet, soweit sie erforderlich waren. Wo sitzen die Beteiligten? Ist eine Umbeiordnung erfolgt? Welche Kosten macht die UBV denn tatsächlich geltend?
Ja, eine Zivilsache.Adora Belle hat geschrieben:Ich frag nochmal: Geht es um PKH, oder geht es um Verteidigung? Da die Sache "zu Euren Gunsten entschieden" ist, gehe ich eher von einer Zivilsache aus.
Reisekosten werden nur erstattet, soweit sie erforderlich waren. Wo sitzen die Beteiligten? Ist eine Umbeiordnung erfolgt? Welche Kosten macht die UBV denn tatsächlich geltend?
Mdt. wohnt außerhalb von Berlin.
Unsere Kanzlei ist in Berlin.
Verhandelndes Gericht war das LG Frankfurt/Oder.
Es wurde unserem Anwalt schlicht PKH bewilligt (ohne besondere Einschränkungen).
Bislang habe ich nur für den beigeordneten (unseren) RA einen PKH-Antrag eingereicht inkl. Reisekosten (Km-Geld und Abwesenheitsgeld).
Die Unterbevollmächtigte, also die Kollegin einer anderen Kanzlei, die den Termin wahrgenommen hat, hat bislang noch überhaupt nichts abgerechnet.
Habe ich das jetzt richtig so verstanden, dass ich von dieser eine Abrechnung über die tatsächlichen Reisekosten anfordere und meinen Antrag dahingehend zurücknehme?
- Liesel
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Ist ein Beiordnungswechsel beantragt und bewilligt worden?
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Nein.Liesel hat geschrieben:Ist ein Beiordnungswechsel beantragt und bewilligt worden?
Mein RA ist kurzfristig ausgefallen und deswegen hat eine andere RAin aus einer befreundeten Kanzlei den Termin übernommen.
- Adora Belle
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Erstattungsfähig wären m.E. Reisekosten vom Mandantenwohnsitz bis zum LG FFO. Die unbeschränkte Beiordnung führt nach h.M. nicht dazu, dass mehr Reisekosten geltend gemacht werden können, als in §91 Abs.2 ZPO gewollt ist.
Klingt gut. Habe mir gerade mal die ZPO zur Hand genommen. Besten Dank.Adora Belle hat geschrieben:Erstattungsfähig wären m.E. Reisekosten vom Mandantenwohnsitz bis zum LG FFO. Die unbeschränkte Beiordnung führt nach h.M. nicht dazu, dass mehr Reisekosten geltend gemacht werden können, als in §91 Abs.2 ZPO gewollt ist.