§ 39 InsO
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HalliHallo ich muss mich hier auch kurz einklinken. Ich habe eine Forderungsanmeldung vom Cheffe vorgelegt bekommen. Die Überschrift lautet: Forderungsanmeldung nachrangiger Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren (§ 39 InsO).
Ich habe zwar schonmal was gehört von den nachrangigen Forderungen, jedoch hatte ich noch nie eine solche Forderung, geschweige denn eine solche Forderungsanmeldung.
Ich habe jetzt schon gelesen, was solche nachrangige Forderungen sind (Zinsen seit Eröffnung InsoVerf., Kosten f. Teilnahme usw. - sind ja auch keine anderen Felder aufgeführt).
Verstehe ich das so richtig?
Muss ich etwas beachten?
LG
148
Ich habe zwar schonmal was gehört von den nachrangigen Forderungen, jedoch hatte ich noch nie eine solche Forderung, geschweige denn eine solche Forderungsanmeldung.
Ich habe jetzt schon gelesen, was solche nachrangige Forderungen sind (Zinsen seit Eröffnung InsoVerf., Kosten f. Teilnahme usw. - sind ja auch keine anderen Felder aufgeführt).
Verstehe ich das so richtig?
Muss ich etwas beachten?
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148 hat geschrieben:HalliHallo ich muss mich hier auch kurz einklinken. Ich habe eine Forderungsanmeldung vom Cheffe vorgelegt bekommen. Die Überschrift lautet: Forderungsanmeldung nachrangiger Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren (§ 39 InsO).
Ich habe zwar schonmal was gehört von den nachrangigen Forderungen, jedoch hatte ich noch nie eine solche Forderung, geschweige denn eine solche Forderungsanmeldung.
Ich habe jetzt schon gelesen, was solche nachrangige Forderungen sind (Zinsen seit Eröffnung InsoVerf., Kosten f. Teilnahme usw. - sind ja auch keine anderen Felder aufgeführt).
Verstehe ich das so richtig?
Muss ich etwas beachten?
LG
148
Nachtrag:
Zinsen berechne ich dann ab Tag Eröffnung bis heute?
Ich habe hier nur Rechnungen vorliegen, ich würde dann sagen, dass ich nur das Geld "Forderung nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO." ausfüllen muss/kann.
-
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148 hat geschrieben:148 hat geschrieben:HalliHallo ich muss mich hier auch kurz einklinken. Ich habe eine Forderungsanmeldung vom Cheffe vorgelegt bekommen. Die Überschrift lautet: Forderungsanmeldung nachrangiger Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren (§ 39 InsO).
Ich habe zwar schonmal was gehört von den nachrangigen Forderungen, jedoch hatte ich noch nie eine solche Forderung, geschweige denn eine solche Forderungsanmeldung.
Ich habe jetzt schon gelesen, was solche nachrangige Forderungen sind (Zinsen seit Eröffnung InsoVerf., Kosten f. Teilnahme usw. - sind ja auch keine anderen Felder aufgeführt).
Verstehe ich das so richtig?
Muss ich etwas beachten?
LG
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Nachtrag:
Zinsen berechne ich dann ab Tag Eröffnung bis heute?
Ich habe hier nur Rechnungen vorliegen, ich würde dann sagen, dass ich nur das Geld "Forderung nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO." ausfüllen muss/kann.
Du kannst eine Forderung als "nachrangiger Insolvenzgläubiger nach § 39 InsO" nur anmelden, wenn Du ausdrücklich hierzu vom Gericht aufgefordert wurdest -mit Beschluss-. Wenn es so sein sollte, dann gibt es ein spezielles Formular welches Du ausfüllen musst.
Zinsen wären ab InsO-Eröffnung anzumelden, Kosten wären anzumelden, welche während des Insolvenzverfahrens angefallen sind.
Was sind das für Rechnungen?
LG:-)
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hast du denn deine “normalen“ Forderungen schon angemeldet? Diese müsstest du dann schon erhalten haben. Kosten sind halt RAKosten für die Anmeldung und halt Zinsen nach IE.
Was für Rg? Wie Sonnenblume
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Danke für eure Antworten
Wir wurden zur Anmeldung aufgefordert, die Forderung wurde von uns vor ca. 1 Jahr angemeldet. Ich habe dann einfach mal bei der Sachbearbeiterin angerufen und die war super nett und hat mir erklärt, wie ich die Anmeldung machen muss.
In meinem Fall habe ich jetzt Zinsen (8 % über Basiszinssatz) seit Verfahrenseröffnung bis zur 1. Zahlung angemeldet und dann weitere Zinsen (auch wieder 8 %) nach Zahlung aus dem Restbetrag (angemeldete Forderung abzgl. Zahlung). Die SB hat mir auch den Zeitpunkt genannt, bis wann ich die Zinsen berechnen kann. Und die Kosten für unsere Forderungsanmeldung habe ich bei Kosten für Verfahren oder so ähnlich eingetragen.
Hatte echt keinen Plan was die von mir wollen aber eigentlich war es gar nicht so tragisch Aber man lernt bekanntlich nie aus
Schönes Wochenende!!
Wir wurden zur Anmeldung aufgefordert, die Forderung wurde von uns vor ca. 1 Jahr angemeldet. Ich habe dann einfach mal bei der Sachbearbeiterin angerufen und die war super nett und hat mir erklärt, wie ich die Anmeldung machen muss.
In meinem Fall habe ich jetzt Zinsen (8 % über Basiszinssatz) seit Verfahrenseröffnung bis zur 1. Zahlung angemeldet und dann weitere Zinsen (auch wieder 8 %) nach Zahlung aus dem Restbetrag (angemeldete Forderung abzgl. Zahlung). Die SB hat mir auch den Zeitpunkt genannt, bis wann ich die Zinsen berechnen kann. Und die Kosten für unsere Forderungsanmeldung habe ich bei Kosten für Verfahren oder so ähnlich eingetragen.
Hatte echt keinen Plan was die von mir wollen aber eigentlich war es gar nicht so tragisch Aber man lernt bekanntlich nie aus
Schönes Wochenende!!