Halli hallo,
ich habe da mal eine Frage:
Wir haben im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor dem Finanzgericht die Antragsgegner vertreten und haben beantragt, den Vergütungsfestsetzungsantrag der Gegenseite zurückzuweisen.
Die Vergütungsfestsetzung wurde dann durch Beschluss abgelehnt. Hiergegen hat die Gegenseite Erinnerung eingelegt. Wir haben beantragt, die Erinnerung zurückzuweisen. Daraufhin wurde die Erinnerung durch Beschluss zurückgewiesen.
Was können wir hierfür abrechnen? Ist es die Gebühr nach Nr. 3200 1,6??
Vielen Dank im Voraus!
Abrechnung vor dem Finanzgerich
- Adora Belle
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Für die Vertretung im Ausgangsverfahren entsteht eine 0,8 VG 3403 aus dem Kostenwert. Für die Erinnerung eine 0,5 VG 3500.