Dringend: vorzeitige Beendiung Beurkundungsverfahren

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Joeski

#1

13.01.2018, 18:50

Hallo zusammen,

ich benötige euren Rat zum Thema vorzeitige Beendigung eines Beurkundungsverfahrens:

Wir hatten ein Kaufinteresse an einer Immobilie. Am 07.12. haben wir dem zuständigen Makler schriftlich mitgeteilt, dass er bitte ein Notariat für die Beurkundung beauftragen soll (ohne einen Namen zu nennen). Er hat uns noch am gleichen Tag per E-Mail geantwortet, dass er am 08.12 den Notar xy beauftragen wird.

Daraufhin gab es mit dem Makler einige Unstimmigkeiten hinsichtlich der Abwicklung aber auch zum Zustand der Immobile. Unter anderem haben wir vergeblich auf die Abstimmung des Notartermins sowie die Zusendung des Kaufvertragsentwurfs gewartet.

Insgesamt drei Mal wurde uns vom Makler ein Tag genannt, bis wann wir den Kaufvertragsentwurf erhalten werden. Dies wurde nicht eingehalten.

Am 22.12. haben wir dem Makler per E-Mail mitgeteilt, dass wir vom Kaufinteresse zurücktreten. Am gleichen Abend noch hat er uns einen unfertigen Kaufvertragsentwurf vom Notar xy weitergeleitet. Aus dem E-Mail Verlauf geht hervor, dass der Notar diesen noch vor unserer Absage an den Makler geschickt hat (3 Stunden vor unserer Absage!).

In der ersten Januarwoche haben wir 2 Mal versucht, telefonisch Kontakt mit dem Notar aufzunehmen um diese Angelegenheit zu regeln. Man versprach uns einen Rückruf, welcher nicht erfolgte.

Nun haben wir eine Kostenrechnung i.H.v. von knapp 2000 € vom Notar erhalten, u.a. mit folgender Position:

Vorzeitige Beendigung des Beurkundungsverfahrens nach einem der in Nr. 21300 genannten Zeitpunkte
KV-Nr. 21302-21200
Wertvorschrift § 47 und Satz 2,00


Wir fassen zusammen:
- Wir hatten zu keiner Zeit Kontakt zum Notar
- Es wurde kein Beurkundungstermin vereinbart
- Wir hatten keine Informationen zum Stand des Kaufvertragsentwurfs vom Notar
- Am 07.12. haben wir den Notar beim Makler beauftragt; am 22.12 NACH unserer Absage wurde uns per E-Mail vom Makler ein unfertiger Kaufvertragsentwurf zugesandt.
- Desweiteren sind wir vom Kaufinteresse zurückgetreten, da es Unstimmigkeiten mit der Immobilie gab

Wir finden die Höhen (bzw. den Satz von 2,00) sehr unangemessen und möchten gerne dieser widersprechen.

Wie seht ihr das und wie würdet ihr hier mit welcher Begründung vorgehen?
Lohnt sich ein schriftlicher Widerspruch beim Landgericht?

Vielen Dank im Voraus.
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Soenny
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#2

13.01.2018, 20:20

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