Anrechnung VG selbständiges Beweisverfahren (mit RA-Micro)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Die-tut-nix
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#1

06.12.2017, 17:18

Hallo zusammen,

ich möchte eine Abrechnung machen über

a) ein selbständiges Beweisverfahren (SW: 10.000,--) nach RVG a.F.
1,3 VG = 631,80
und
b) das Klageverfahren (SW: 33.768,18) nach RVG n.F.
1,3 VG = 1.219,40

Es geht mir nur um die Anrechnung der VG. RA-Micro rechnet aus irgendwelchen - mir nicht nachvollziehbaren - Gründen nicht die komplette VG des Beweisverf. i.H.v. 631,80 an, sondern nur einen Betrag i.H.v. 585,--. Der dazugehörige Text lautet aber schon "Anrechnung gem. Vorbem. 3 V VV RVG aus Wert 10.000,-- ... 1,3".

Meiner Ansicht nach wäre aber doch in jedem Fall die volle VG i.H.v. 631,80 anzurechnen oder sehe ich hier irgendwas falsch?

VG Claudia
:thx
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#2

06.12.2017, 18:01

Anzurechnen ist die Gebühr nach altem Recht. Warum das bei RAM allerdings nicht funktioniert, kann ich Dir nicht sagen. Da müsstest Du vielleicht einmal den Support bemühen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

07.12.2017, 14:29

Die komplette VG nach altem Recht beträgt ja eben € 631,80, die ich auch so anrechnen würde.

Ich habe allerdings bisher auch bei komplizierten Anrechnungen noch nicht erlebt, dass RAM einen Fehler macht, deshalb wollte ich sichergehen, dass nicht ich irgendwie falsch liege.

Vielen Dank jedenfalls.
:thx
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